Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Volume 3

Voorkant
Tauchnitz, 1839
 

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Populaire passages

Pagina 820 - Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet.
Pagina 761 - Umänderung bedarf, und dass die Deutschen nicht anders in ihren bürgerlichen Verhältnissen glücklich werden können, als wenn alle Deutschen Regierungen mit vereinten Kräften die Abfassung eines, der Willkühr der einzelnen Regierungan entzogenen, für ganz Deutschland erlassenen Gesetzbuchs zu bewirken suchen.
Pagina 64 - Religion unterworfen; insbesondere müssen alle von ihnen vorgenommenen Handlungen, in Beziehung auf einen Dritten, nach den Regeln der Gütergemeinschaft beurtheilt werden, selbst wenn die Ehe vor Publication des Edicts vom 11.
Pagina 525 - Papa in synodo generali simoniacos excommunicavit, uxoratos sacerdotes a divino removit officio, et laicis missas eorum audire interdixit, novo exemplo et, ut multis visum est, inconsiderato judicio, contra sanctorum patrum sententiam, qui scripserunt, quod sacramenta...
Pagina 387 - Quod tam de mobilibus rebus quam de fundis fieri potest. Et non solum in hac obligatione ipsa mulier obligatur, sed et pater eius et debitor ipsius mulieris, si pecuniam, quam illi debebat, sponso creditricis ipse debitor in L.
Pagina 280 - Kirchenrechtliche Untersuchung der Frage: Welches ist die Lehre und das Recht der evangelischen Kirche, zunächst in Preußen, in Bezug auf die Ehescheidungen und die Wiederverheirathung geschiedener Personen?, in: Zeitschrift für Protestantismus und Kirche (ed.
Pagina 381 - Papinianus respondit, si procurator absentis aliquam actionem absentis nomine inferre uelit, cogendum eum aduersus omnes absentem defenderé. ~ 331 ídem libro II responsorum. Quoniam praesentis procuratorem pro cognitore placuit haberi, domino causa cognita dabitur et in eum iudicati actio.
Pagina 197 - Vorträge unzweckmäßig sind, wie es bei uns nur zu viel der Fall ist, insofern darauf häufig Eitelkeit, Bequemlichkeit und Pedanterie der Lehrer einwirken. Aus den beiden ersten entsteht das ewige Reden von sich selbst us w-.
Pagina 103 - Bis jetzt ist dieser Ausbau des wahren, dh näher des christlichen Staats noch bei weitem nicht vollendet, und also unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Kirche durchaus noch nicht entbehrlich neben dem Staate. Der Zeitpunkt, da sie wird dahinfallen können und zweifelsohne dahinfallen wird, liegt für uns noch in einer fernen Zukunft, welche sich jeder Zeitberechnung entzieht, — er liegt am Ziel der geschichtlichen Entwickelnng unseres Geschlechts. Wir betonen dies, um zu besorgenden Missverständnissen...
Pagina 77 - Eigenthums und seiner Rechte. Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden. Niemand darf verfolgt oder verhaftet werden, als in den durch die Gesetze bestimmten Fällen, und in der gesetzlichen Form. Niemand darf gezwungen werden, sein PrivatEigenthum, selbst für öffentliche Zwecke abzutreten, als nach einer förmlichen Entscheidung des versammelten Staatsraths, und nach vorgängiger Entschädigung, wie solches in der Verordnung vom 14.

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