Historisch-politische Studien und kritische Fragmente aus den Jahren 1848 bis 1853: Beiträge zur Geographie und Geschichte von OesterreichC. Gerold, 1854 - 285 pagina's |
Vanuit het boek
Resultaten 1-5 van 13
Pagina 19
... mußte zur landesfürstlichen Steuer in dem Verhältnisse stehen , daß der Grundhold , welcher minder als 4 fl . 45 kr . steuerte , nicht mehr als einen Gulden an Geld und Geldeswerth an den Grundherrn zu zahlen hatte , und so fort durch ...
... mußte zur landesfürstlichen Steuer in dem Verhältnisse stehen , daß der Grundhold , welcher minder als 4 fl . 45 kr . steuerte , nicht mehr als einen Gulden an Geld und Geldeswerth an den Grundherrn zu zahlen hatte , und so fort durch ...
Pagina 66
... mußte geschüßt , die große Reichs- straße von Salona nach Aquileja , die längs der Meeres- küste hinzog , bedeckt werden ; darin lag das römische In- teresse an diesem Lande ; es war also sehr natürlich , daß die Hauptstation nach Pola ...
... mußte geschüßt , die große Reichs- straße von Salona nach Aquileja , die längs der Meeres- küste hinzog , bedeckt werden ; darin lag das römische In- teresse an diesem Lande ; es war also sehr natürlich , daß die Hauptstation nach Pola ...
Pagina 76
... mußte den Beschluß in Vollzug seßen , und hatte nur das Recht auf eine nachträgliche Entschädigung , wenn seine Sache zu seinen Gunsten entschieden wurde . Dort war für die Ein- treibung der Bodenlaßten das außerordentliche Zwangsver ...
... mußte den Beschluß in Vollzug seßen , und hatte nur das Recht auf eine nachträgliche Entschädigung , wenn seine Sache zu seinen Gunsten entschieden wurde . Dort war für die Ein- treibung der Bodenlaßten das außerordentliche Zwangsver ...
Pagina 103
... mußte wegen der bestimmten Erklärung der Bürger , daß sie keine neue Behörde haben wollen , aufgelöst werden . Die Einwohner des Gerichtsbezirkes von Primör , welche in einem so abgeschlossenen Alpen- winkel leben , daß die ...
... mußte wegen der bestimmten Erklärung der Bürger , daß sie keine neue Behörde haben wollen , aufgelöst werden . Die Einwohner des Gerichtsbezirkes von Primör , welche in einem so abgeschlossenen Alpen- winkel leben , daß die ...
Pagina 108
... müßte , statt Schuß und Hilfe erwarten , dann kann freilich der Fall eintreten , daß eine gänzliche Trennung , mindestens auf einige Zeit durch die Klugheit geboten wird . Dies , glauben wir , ist der Gesichtspunkt , unter dem die ...
... müßte , statt Schuß und Hilfe erwarten , dann kann freilich der Fall eintreten , daß eine gänzliche Trennung , mindestens auf einige Zeit durch die Klugheit geboten wird . Dies , glauben wir , ist der Gesichtspunkt , unter dem die ...
Overige edities - Alles bekijken
Historisch-politische Studien und Kritische Fragmente aus den Jahren 1848 ... Ludwig Hohenbühel Gedeeltelijke weergave - 2023 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
Academie activen Dienstleistung alten Altersclaffe Bedürfniß Behörde Beilage besonders bestehenden bestimmt Bevölkerung Bezirke Bezirksämter Capodistria Cherso Commiſſion Conscriptionslisten Dalmatien December deſſen deutschen dieſes Eigenthümer Einfluß erste ervenetianischen ex officio fich find Franz Joseph ganze gänzliche Gemeinde Geschichte Geſeße geseßliche Geseze gewiß gleich Görz und Gradisca Grafschaft Görz groß großen Grund Grundholden Grundsteuer Gült heißt Herren Idee Illyrien Innsbruck iſt Istrianer Istrien Italien italienischen Jahre jezt Kaiser Kenntniß Kirche könnte Krain Kreisbehörden Kreise Kronländern Küstenlande Landes laſſen läßt leßten lezten liburnische lich Liste Losung Lussin Maß Militär Militärpflichtigen Mitterburg Motto muß Namen neue nothwendig öffentlich österreichischen Parenzo Patent Pfarrgült Pola politischen quarnerischen Inseln Recht Reclamationen Reiches Reservemann Roveredo Rovigno schen ſei ſeine ſich ſie Sigung Slaven slavische soll Staat Stadt Tage tauglich Theil Tirol Triest unsere Vaterlandes Venedig Vereinigung Verhältniß Verordnung Vertrauensmänner viel Volk Vorarlberg Vorschrift Vortheil Wahl Wälschen Wälschtirol weiß Wien wohl Wort zwei zweite
Populaire passages
Pagina xiii - Finis et scopus quem leges intueri atque ad quem jussiones et sanctiones suas dirigere debent, non alius est quam ut cives feliciter degant. Id fiet si pietate et religione recte instituti, moribus honesti, armis adversus hostes externos tuti, legum auxilio adversus seditiones et privatas injurias muniti, imperio et magistratibus obsequentes, copiis et opibus locupletes et florentes fuerint.