Historisch-politische Studien und kritische Fragmente aus den Jahren 1848 bis 1853: Beiträge zur Geographie und Geschichte von OesterreichC. Gerold, 1854 - 285 pagina's |
Vanuit het boek
Resultaten 1-5 van 16
Pagina 33
... besonders einiger Theile der erstge- nannten , nicht entspricht . Näher liegt uns aber die Frage , ob eine organische Verbindung Istriens und des Görzischen mit Triest den Wünschen und Interessen der betreffenden Länder ent- sprechen ...
... besonders einiger Theile der erstge- nannten , nicht entspricht . Näher liegt uns aber die Frage , ob eine organische Verbindung Istriens und des Görzischen mit Triest den Wünschen und Interessen der betreffenden Länder ent- sprechen ...
Pagina 38
... besonders da auch die vorhandenen Nationalis tätselemente eine Vereinigung von jeher angezeigt haben ; That- sache ist es nämlich und es erhellet deutlich aus den betreffenden Diocesankatalogen , daß auch das exvenetianische Istrien ...
... besonders da auch die vorhandenen Nationalis tätselemente eine Vereinigung von jeher angezeigt haben ; That- sache ist es nämlich und es erhellet deutlich aus den betreffenden Diocesankatalogen , daß auch das exvenetianische Istrien ...
Pagina 39
... besonders für die Marine höchst wichtige Küstenstrich allmälig und immer mehr italienifirt werden . Selbst den Laien ist es klar , daß künftighin der österreichische Staat eine kräftige Marine schaffen muß , und daß Venedig nicht mehr ...
... besonders für die Marine höchst wichtige Küstenstrich allmälig und immer mehr italienifirt werden . Selbst den Laien ist es klar , daß künftighin der österreichische Staat eine kräftige Marine schaffen muß , und daß Venedig nicht mehr ...
Pagina 42
... besonders vom historischen Standpunkte aus ins kleinste Detail gehende Beweisführung , daß Krain , Istrien , Görz und Gradisca in Ein Kronland vereiniget wer- den sollen gelesen . In jenem Artikel , der zweifelsohne in ganz Krain den ...
... besonders vom historischen Standpunkte aus ins kleinste Detail gehende Beweisführung , daß Krain , Istrien , Görz und Gradisca in Ein Kronland vereiniget wer- den sollen gelesen . In jenem Artikel , der zweifelsohne in ganz Krain den ...
Pagina 50
... bestimmten politischen und Gerichtsbehörden und der Zeitpunkt ihrer Activirung wird besonders kundgemacht werden . Bach m . p . Krauß m . p . A. Baumgartner m . p . IV . 22. Julius 1849 . Die Gruppe der quarnerischen 50 XII.
... bestimmten politischen und Gerichtsbehörden und der Zeitpunkt ihrer Activirung wird besonders kundgemacht werden . Bach m . p . Krauß m . p . A. Baumgartner m . p . IV . 22. Julius 1849 . Die Gruppe der quarnerischen 50 XII.
Overige edities - Alles bekijken
Historisch-politische Studien und Kritische Fragmente aus den Jahren 1848 ... Ludwig Hohenbühel Gedeeltelijke weergave - 2023 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
Academie activen Dienstleistung alten Altersclaffe Bedürfniß Behörde Beilage besonders bestehenden bestimmt Bevölkerung Bezirke Bezirksämter Capodistria Cherso Commiſſion Conscriptionslisten Dalmatien December deſſen deutschen dieſes Eigenthümer Einfluß erste ervenetianischen ex officio fich find Franz Joseph ganze gänzliche Gemeinde Geschichte Geſeße geseßliche Geseze gewiß gleich Görz und Gradisca Grafschaft Görz groß großen Grund Grundholden Grundsteuer Gült heißt Herren Idee Illyrien Innsbruck iſt Istrianer Istrien Italien italienischen Jahre jezt Kaiser Kenntniß Kirche könnte Krain Kreisbehörden Kreise Kronländern Küstenlande Landes laſſen läßt leßten lezten liburnische lich Liste Losung Lussin Maß Militär Militärpflichtigen Mitterburg Motto muß Namen neue nothwendig öffentlich österreichischen Parenzo Patent Pfarrgült Pola politischen quarnerischen Inseln Recht Reclamationen Reiches Reservemann Roveredo Rovigno schen ſei ſeine ſich ſie Sigung Slaven slavische soll Staat Stadt Tage tauglich Theil Tirol Triest unsere Vaterlandes Venedig Vereinigung Verhältniß Verordnung Vertrauensmänner viel Volk Vorarlberg Vorschrift Vortheil Wahl Wälschen Wälschtirol weiß Wien wohl Wort zwei zweite
Populaire passages
Pagina xiii - Finis et scopus quem leges intueri atque ad quem jussiones et sanctiones suas dirigere debent, non alius est quam ut cives feliciter degant. Id fiet si pietate et religione recte instituti, moribus honesti, armis adversus hostes externos tuti, legum auxilio adversus seditiones et privatas injurias muniti, imperio et magistratibus obsequentes, copiis et opibus locupletes et florentes fuerint.