Historisch-politische Studien und kritische Fragmente aus den Jahren 1848 bis 1853: Beiträge zur Geographie und Geschichte von OesterreichC. Gerold, 1854 - 285 pagina's |
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Pagina viii
... Patent über die Ausdehnung der Recrutirung auf Dalmatien ..... 59 Dritte Beilage . Die Ausdehnung der Grund- steuer auf Dalmatien im kaiserlichen Patente vom 2 7. October 1851 ..... 60 V. 10. November 1849. Die Wahl des Kreisortes für ...
... Patent über die Ausdehnung der Recrutirung auf Dalmatien ..... 59 Dritte Beilage . Die Ausdehnung der Grund- steuer auf Dalmatien im kaiserlichen Patente vom 2 7. October 1851 ..... 60 V. 10. November 1849. Die Wahl des Kreisortes für ...
Pagina ix
... Patent , wirksam für den ganzen Umfang des Reiches ...... .. ... 119 2. kaiserliches Patent , wirksam für die inbenannten Kronländer ..... 122 3. Allerhöchstes Cabinetsschreiben ..... 124 X Seite Allgemeines XVI . 17. , 18. , 22.
... Patent , wirksam für den ganzen Umfang des Reiches ...... .. ... 119 2. kaiserliches Patent , wirksam für die inbenannten Kronländer ..... 122 3. Allerhöchstes Cabinetsschreiben ..... 124 X Seite Allgemeines XVI . 17. , 18. , 22.
Pagina x
... Patent ... 133 ... 138 142 146 152 156 161 3. Die Conscription 4. Die Reclamation ... 5. Die Losung . 6. Die Assentirung 7. Schluß ..... Erste Beilage . Kaiserliches Patent vom 5. De- cember 1848 , kund gemacht in allen Kronländern ...
... Patent ... 133 ... 138 142 146 152 156 161 3. Die Conscription 4. Die Reclamation ... 5. Die Losung . 6. Die Assentirung 7. Schluß ..... Erste Beilage . Kaiserliches Patent vom 5. De- cember 1848 , kund gemacht in allen Kronländern ...
Pagina 41
... Patents - Ent- wurfe angetragen werden . Es ist auch unläugbar , daß die hier beantragte Vereini- gung des Görzer und Istrianer Kreises mit Krain zu Einem Kronlande allseitig nur sehr vortheilhaft sein würde , und es ist zu zweifeln ...
... Patents - Ent- wurfe angetragen werden . Es ist auch unläugbar , daß die hier beantragte Vereini- gung des Görzer und Istrianer Kreises mit Krain zu Einem Kronlande allseitig nur sehr vortheilhaft sein würde , und es ist zu zweifeln ...
Pagina 59
... Patent enthalten : Wir Franz Joseph der Erste , von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ; König von Hungarn und Böhmen , König der Lombardei und Venedigs , von Dalmatien , Croatien , Slavonien , Galizien , Lo- domerien und Illyrien ...
... Patent enthalten : Wir Franz Joseph der Erste , von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ; König von Hungarn und Böhmen , König der Lombardei und Venedigs , von Dalmatien , Croatien , Slavonien , Galizien , Lo- domerien und Illyrien ...
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Historisch-politische Studien und Kritische Fragmente aus den Jahren 1848 ... Ludwig Hohenbühel Gedeeltelijke weergave - 2023 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
Academie activen Dienstleistung alten Altersclaffe Bedürfniß Behörde Beilage besonders bestehenden bestimmt Bevölkerung Bezirke Bezirksämter Capodistria Cherso Commiſſion Conscriptionslisten Dalmatien December deſſen deutschen dieſes Eigenthümer Einfluß erste ervenetianischen ex officio fich find Franz Joseph ganze gänzliche Gemeinde Geschichte Geſeße geseßliche Geseze gewiß gleich Görz und Gradisca Grafschaft Görz groß großen Grund Grundholden Grundsteuer Gült heißt Herren Idee Illyrien Innsbruck iſt Istrianer Istrien Italien italienischen Jahre jezt Kaiser Kenntniß Kirche könnte Krain Kreisbehörden Kreise Kronländern Küstenlande Landes laſſen läßt leßten lezten liburnische lich Liste Losung Lussin Maß Militär Militärpflichtigen Mitterburg Motto muß Namen neue nothwendig öffentlich österreichischen Parenzo Patent Pfarrgült Pola politischen quarnerischen Inseln Recht Reclamationen Reiches Reservemann Roveredo Rovigno schen ſei ſeine ſich ſie Sigung Slaven slavische soll Staat Stadt Tage tauglich Theil Tirol Triest unsere Vaterlandes Venedig Vereinigung Verhältniß Verordnung Vertrauensmänner viel Volk Vorarlberg Vorschrift Vortheil Wahl Wälschen Wälschtirol weiß Wien wohl Wort zwei zweite
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Pagina xiii - Finis et scopus quem leges intueri atque ad quem jussiones et sanctiones suas dirigere debent, non alius est quam ut cives feliciter degant. Id fiet si pietate et religione recte instituti, moribus honesti, armis adversus hostes externos tuti, legum auxilio adversus seditiones et privatas injurias muniti, imperio et magistratibus obsequentes, copiis et opibus locupletes et florentes fuerint.