Almanach, Volume 4Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1854 Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99) |
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Pagina 23 - Vice -Präsident den Vorsitz; ist auch dieser nicht anwesend, so tritt das älteste Mitglied an dessen Stelle. Auf gleiche Weise ist zu verfahren, wenn sich der Vorsitzende, ohne die Sitzung zu schliessen, aus derselben entfernt. Die Vertretung des Präsidenten in den Classensitzungen hat diesem Vorgange entsprechend Statt zu finden.
Pagina 35 - In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden.
Pagina 3 - Um den ihr gestellten Aufgaben zu genügen, wird die Akademie der Wissenschaften a) sich in ihren besonderen Classen zur Berathung und Besprechung wissenschaftlicher Gegenstände, und als ein Ganzes zur Erledigung ihrer Geschäfte versammeln, regelmässig in wiederkehrenden Versammlungen zur Anhörung wissenschaftlicher Berichte und Mittheilungen zusammentreten, jährlich einmal oder zweimal in einer feierlichen Sitzung vor einer...
Pagina 7 - Drittens. Sie ist befugt, für die von ihr zur Bekanntmachung durch den Druck bestimmten wissenschaftlichen Ausarbeitungen angemessene Honorare zu bestimmen, und den Verfassern gegen dem zuzuwenden, dass solche Arbeiten das ausschliessende Eigenthum der Akademie werden.
Pagina 2 - ... die Zwecke der Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen. §- 2. Die Wirksamkeit dieser Akademie hat: a) die mathematischen und Naturwissenschaften, l,) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten Umfange, somit auch die Ausbildung der vaterländischen Sprachen zu umfassen...
Pagina 2 - Entdeckungen sicher zu stellen, und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten, so wie die Zwecke der Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen.
Pagina 35 - Eigenthumsrecht. §. 58. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um die von ihr ausgeschriebenen Preise nicht Theil nehmen. §. 59. Abhandlungen, welche der Veröffentlichung würdig sind, ohne jedoch den Preis erhalten zu haben , können mit Einwilligung des Verfassers entweder in den Schriften der Akademie oder auch als abgesonderte Werke herausgegeben werden.
Pagina 115 - ich lebe mehr als je in der Überzeugung, dass der Farbenschmuck, welchen das beobachtende Auge an den Doppelsternen und einigen anderen Gestirnen des Himmels bewundert , uns einstens wohl zu mehr als zu einer...
Pagina 5 - Mitgliedern. §. 8. Der Präsident, welcher mit dem Vice-Präsidenten und den Secretären zunächst für den geregelten Gang der Verhandlungen der Akademie zu sorgen, und über die Beobachtung der Statuten zu wachen hat, wird über das Wirken derselben den Curator jederzeit in vollständiger Kenntniss erhalten.
Pagina 106 - Darin sind wir einig, dass Bayern keinen besseren deutschen Mann aufzuweisen hat, als diesen edlen, liebenswürdigen, bescheidenen Schmeller, der Alles was er geworden ist, seiner rein angelegten und rein gebliebenen inneren Natur verdankte.