Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

--

er fühlte es als eine Pflicht gegen sein Land — dieser demokratische Gesetzgeber, wie er sagte, mit seinen hundert Berichten würde sie dahin legen, wo sie für demokratische Prinzipien sprechen würden es läge in seinem Interesse und in einem solchen Falle wäre Selbstfucht eine politische Tugend. Nun hätte er Nichts dagegen — habe keinen Einwurf gegen Aufrechthaltung der Politik, sei aber dagegen, daß der Ackerbaurath dazu bestimmt werde, eine politische Parthei zu unterstüßen und aufzubauen. Man lasse jedes Departement — in diesem Falle wie in einem religiösen Gesichtspunkte — unahhängig von den übrigen sein; man laffe Kirche und Staat getrennt bestehen. Er verlange nicht, daß ein Einzelner der Hoffnung oder Annahme sich hingebe, daß sie Begünstigungen für politische Macht schaffen wollen. Nein, man lasse die Ackerbauinteressen Ohio's auf diejenigen sich stügen, welche ein Interessen in denselben haben auf die innere Macht, welche sie trägt. Er beharrte bei dem Beschlusse.

Hr. Sturtevant, ron Cuyahoga, sagte, daß er mit der Bemerkung, die er machen wolle, Niemanden zu nahe treten wolle. Ihre Repräsentanten wissen vielleicht, daß ein Unterschied besteht zwischem einem Kürbiß und einer Melone und sie mögen möglicher Weise von dem Dasein einer Ackerbaugesellschaft wissen, obwohl er's nicht denke. Was die Bemühungen für die Ackerbauinteressen betreffe, so seien solche Ideen von Pflicht noch nie in das Gehirn von Mitgliedern der Gesetzgebung gedrungen. Könnte diese Dokumente in die Hände der Präsidenten der County Gesellschaften gesandt werden, so würden sie in die rechten Hände gelegt werden; er wollte für Cuyahoga garantiren, daß, wenn sie so versandt würden, sie in die Hände jedes Farmers gelangten, der lesen kann, und dies ohne Hülfe der Gesetzgeber.

Hr. Millikin sagte, es sei verdeutet worden, daß Aeußerungen dieser Gesellschaft von der Gesetzgebung nicht beachtet wurden. Er wünschte, daß diesem Körper hierzu so oft Gelegenheit geboten werde, daß das Volk dieses Landes die Sache in seine eigenen Hände nehmen würde; und wenn es dies nur thut, wird Etwas gethan werden. Wir sollten darnach sehen, denn wir bezahlen mehr als die Hälfte der Taxen und zählen den. größeren Theil der Stimmgeber im Staate und es ist hohe Zeit, daß wir anfangen, unsere Rechte und unsere Macht zu verstehen. Was die Vertheilung der Berichte in Butler County betrifft, werden sie A, B, und C eingehändigt, ohne Rücksicht auf Angemessenheit. Das Mitglied der Legislative, welches im County Stimmen wirbt und besonders politischen Beistandes bedarf, gibt sie aus, nicht mit Rücksicht auf das urkundliche Interesse im Ackerbaue oder auf Beförderung seiner Interessen, sondern zum Zwecke eines günstigen Eindruckes auf den Stimmgeber und die ihm im Politischen entgegenstehen, müssen betteln gehen. Es mag sein wie im vom Herrn von Brown County angeführten Falle. Mitglieder der Gesetzgebung mögen unabhängigen Organisationen angehören und werden daher verleitet, diejenigen zu begünstigen, welche diesen Gesellschaften angehören. Schließlich möchte er bemerken, wie vorher angeführt, daß er Nichts dagegen habe, wenn sie für die nächsten drei Jahre alle Vernehmlassungen dieses Körpers mißachten.

Hr. Van Vorhes wünschte dem Herrn, der soeben den Sig wieder eingenommen, zu sagen, daß diese Art zu reden die Mitglieder der Gesetzgebung veranlassen werde, alle von diesem Körper kommenden Gesuche zu mißachten. Dies sei im Grunde nur eine Wiederholung dessen, was im legten Jahre stattfand. Nun ist einem Jeden wohl bekannt, welcher überhaupt mit der Gesetzgebung vertraut ist, daß die Mehrheit derselben aus Ackerbauern besteht, und ist anzunehmen, daß sie Ackerbauinteressen außer Acht las-

fen werden? Wann irgend Etwas, so wird gerade eine solche Art der Diskussion sie veranlassen, so zu handeln. Er möchte die Behauptung erneuern, daß die der Gesetzgebung angehörenden Mitglieder ebenso vollkommen im Stande sind, die Berichte in die Hände der rechten Personen zu legen, wie die Beamten der Gesellschaften. Aber ich denke von der Gesezgebung sagen zu können, daß, als eine Sache der Höflichkeit gegen die Mitglieder des Ackerbaurathes, keine Neigung walten wird, ein Gesuch abzuschlagen, wenn es auf die rechte Weise vor dieselbe gebracht wird. Würde es jedoch auf die Art und Weise vorgebracht, welche der lezte Redner bezeichnete, so wäre sie geneigt, auszuschla= gen; und als ein Mitglied der Gesetzgebung würde er, wenn die Sache in dieser Gestalt vor jenen Körper kommen sollte, gegen sie stimmen.

Bei Vertheilung der fraglichen Berichte habe er keinen Unterschied zwischen Demokraten, und Republikanern gemacht sondern einzig die Intereffen des Ackerbaues im Auge gehabt; persönlich liege ihm nichts daran. Er trachte nicht nach einem Amte für seinen Lebensunterhalt, seine Absicht stehe höher. Als ihm jedoch die Sache übertragen wurde, diente er aus Pflichtgefühl. Er bat die Delegaten, die Sache in ernste Erwägung zu zichen und in ihren Verhandlungen den rechten Geist zu zeigen.

(Hr. Krum stellte eine Frage in Bezug auf die Thätigkeit des Gesetzgebungskommittee über den Ackerbau, wegen eines gewissen Berichtes, aber auf welchen Bericht er anspielte, kann der Berichterstatter nicht sagen, indem er ihn nicht deutlich verstehen konnte.)

Hr. Smith sagte, daß er mit der Diskussion höchst zufrieden sei — er hält sie für wichtig und interessant. Man sagte uns, daß die Gesezgeber von Ohio von den Farmern nicht mit Achtung behandelt worden seien; sogleich fühlen sie sich gerechtfertigt in der Einnahme einer den wahren Interessen des Staates und ihrem eigenen bessern Urtheile entgegenstehenden Stellung! Wären wir, sagte man uns, in einer anderen Weise vor jenen erhabenen Körper gelangt und hätten uns zu seinen Füßen geworfen, ihn in den milDesten und ergebensten Ausdrücken um die Gunst bittend, genannte Dokumente unter unsere Farmer zu vertheilen, so würde er ein willigeres Dhr geliehen und vielleicht der Petition entsprochen haben! (Gelächter und Beifall.) Hrn. William's Bemerkungen freuten ihn. Die Denkschriften waren achtungsvoll. Und ist es möglich, daß Mitglicder der Dhio Gesetzgebung in diesen Staat kommen, um jedes Wert aufzufangen, um zu sehen, ob es ihrem Ohre passend geformt sei? Es ist wohl bekannt, daß die Farmergemeine sich durch ihre Bescheidenheit auszeichnet, und ihre Bescheidenheit war in der That ein Grund, warum ihren Bitten keine größere Aufmerksamkeit zu Theil wurde. In der Gesetzgebung sind die Farmer so bescheiden, daß sie nicht gerne nach Einem sprechen, dessen Geschäft stets das Sprechen gewesen ist. Wir wünschen ganz und gar einen verschiedenen Zustand der Dinge. Die Gesetzgebung sollte mit Achtung behandelt werden. Allein wenn wir Jahr für Jahr petitioniren und vom Floor weggestoßen werden, dann möchten wir wünschen, einer solchen Behandlung mit einem entsprechenden Gefühle zu begegnen. Ueber diesen Gegenstand wünschte er den Farmertheil des Gemeinwesens vereint und ernst nicht erhigt, aber entschlossen, zu sehen. Um wirklich so zu sein, möchte er sie besser mit einander bekannt sehen, daß sie ihre Rolle gut spielen und Män1er in die Gesetzgebung schicken mögen, welche direkte am Ackerbaue betheiligt sind. Die Präsidenten der County Gesellschaften können ihre Interessen von diesem großen Interesse nicht trennen; allein bei dem Politiker, obwohl er ein Farmer sein mag, ist den

noch die Thatsache, daß er Wahlkandidat ist oder eine Wiederwahl anstrebt, eine hinreichende Lockung für ihn, die Bücher in solcher Weise zu vertheilen, daß er politisches Kapital macht.

Die Abstimmung ergab die Annahme des Beschlusses. Das Präsidium bestellte die Hrn. Harris, Wilson und Everitt als Committee.

Auf Antrag verschob die Convention die Sigung bis 2 Uhr Nachmittags.

Nachmittagssigung.

Die Convention trat laut Vertagung zusammen und wurde vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.

Hr. McMillen, von Greene, empfahl folgenden Beschluß:

Beschlossen: Daß nach Ansicht dieser Convention ein jährlicher Wechsel des Plages für Abhaltung unserer Staatsfair das Wohl unserer Staats- Ackerbaugesellschaft nicht so gut befördert, wie es ein permanenter Ort thun würde; und daß unserStaatsrath für den Ackerbau ersucht sei, so schnell als thunlich Maaßregeln zum Zwecke eines permanenten Ortes unserer Staatsfair, für die Zukunft, an einem Punkte zu ergreifen, welcher den Bedürfnissen der Bürger des Staates am angemessendsten ist.

(Mit Zustimmung des Hauses und auf Antrag des Hrn. Ladd, wurde die Stunde für den Zusammentritt am Morgen von zehn auf neun Uhr verändert und als Geschäftsordnung für genannte Zeit durch Beschlnß die Wahl von fünf Mitgliedern des Nathes festgesetzt.)

Herr Millikin sagte, er denke, daß einige Meinungsverschiedenheit in Betreff der Zweckmäßigkeit der Annahme der durch Hrn. MeMillen vorgeschlagenen Resolution wallte. Er möchte folgendes Amendement beantragen:

Beschlossen, daß es unzweckmäßig sei, einen permanenten Ort für die Staatsfair an irgend einem Punkte zu bestimmen.

Beschlossen, daß es zweckmäßig sei, daß der Staatsrath zu solchen Anordnungen mit County Gesellschaften oder Associationen von Individuen schreite, welche ihn in Stand sehen werden, Staatsfairs in Cleveland, Columbus und an einem geeigneten Plage im südwestlichen Theile des Staates abzuhalten, und daß derselbe mit County Gesellschaften solche Contrakte schließe, welche ihm den permanenten Gebrauch des Bodens sichern und ihn in den Stand sehen, alle Verbesserungen, welche durch solche gemeinsame Anordnungen gemacht werden mögen, vor Beschädigung und Zerfall zu schüßen und zu bewahren.

Beschlossen, daß zu gelegener Zeit, wann Bevölkerung und Reiseerleichterungen sich genüglich vermehrt haben werden, eine ähnliche Anordnung mit einer anderen County Gesellschaft östlich von Columbus getroffen werde, um auf diese Weise dem östlichen und südöstlichen Theile des Staates den Vortheil einer Staatsfair zu bieten.

Hr. John K. Greene möchte den Beantrager dieser Resolutionen die Angemessenheit von Vorschriften für die „Hooppolregion" empfehlen, da diese ein wachsender Theil des Staates ist. (Gelächter.)

Hr. Harris rief nach einer Theilung der Frage.

Hr. Millikin sagte, daß er die Verweisung des ganzen Gegenstandes an ein Committee von Drei vorschlagen werde.

Hr. Ladd bemerkte, daß man erwartete, daß jezt eine allgemeine Kundgebung der

Ansicht der Delegaten über diesen Gegenstand stattfinden würde. Er habe nichts gegen cine Ueberweisung an ein Committee einzuwenden, aber vorher sollte er diskutirt werden. Das Committee sollte einen allgemeinen Ausdruck der Convention erhalten, ehe es über den Gegenstand in Thätigkeit tritt; er wünschte daher zu beantragen, die Frage über die Verweisung auf den Tisch zu legen.

Hr. Millikin zog seinen Antrag zurück.

Darauf begann Hr. McMillen die allgemeine Frage über den Ort zu diskutiren, als das Präsidium solche Diskusion außer Ordnung erklärte.

Präsident

Die Frage dreht sich um die Ausstreichung der ursprünglichen durch den Herrn. von Greene eingebrachten Resolution und Substituirung derjenigen von Herrn von Butler.

Hr. Millikin erneuerte seinen Antrag, den ganzen Gegenstand an ein Committee von Drei zu weisen.

Das Präsidium, außer Stande in Bezug auf die erste Abstimmung zu entscheiden, ordnete eine zweite Abstimmung an, welche folgendes Resultat ergab: Ja 26, Nein 18. Das Präsidium bestellte als Committee die Hrn. Ladd, Strickle und Hunt. Auf Antrag wurde das Committee instruirt, bei Eröffnung der Abendsigung zu berichten.

Hr. Stokes beantragte Folgendes, das auf Antrag des Sekretärs an dasselbe Committee gewiesen wurde:

In Betracht des über die Frage eines permanenten Ortes unserer Staatsausstellun gen kundgegebenen Interesses wird

Beschlossen, daß diese Convention nun bereit sei, Anträge für die Schenkung von Land, zc. zur Förderung dieses Gegenstandes entgegenzunehmen.

Hr. Strickle erhob sich und beantragte folgenden Beschluß, dem er einige Bemerkungen vorausschickte:

Beschlossen durch die gegenwärtige Convention, die nächste Gesetzgebung durch eine Bittschrift anzugehen, den Ackerbaurath mit genüglichen Mitteln zu versehen, um seine Jahresberichte publiziren und in Cirkulation: seßen zu lassen.

Hr. Musgrave bemerkte, daß, während er mit dem Zwecke der Resolution übereinstimmet, er es nicht für politisch halte, dieselbe zu passiren. Er wünschte solche Benilligung könnte von der Gesetzgebung gesichert werden; jedoch würde er es eine delikate Sache finden, fie um zu Vieles anzngehen — sie vielleicht um etwas zu bitten, wozu sie kein Recht hat. Hat sie das Recht, indirekte zu thun, was sie nicht direkte thun. fann?

"

Hr. Strickle glaubte, es liege so viel Recht in der Gesetzgebung, den Rath zur Veröffentlichung der Berichte zu ermächtigen, als irgend einem Individuum oder irgend mehren Individuen die Veröffentlichung anderer sehr schöner Werke,, wie zum Beispiel der Berichte" der Supreme Court, zu gestatten. Was die Umgehung gewisser Vermu= theter Schwierigkeiten durch die Gesetzgebung betrifft, wird es keine große Ausdehnung der Macht oder des Gewissens brauchen. Aber ernstlich genommen, glaubt er, nach einem Blicke auf den angezogenen Theil der Constitution, derselbe stimmte nicht im Wes ge. Ein Wort in Hinsicht zu übermäßiger Anforderungen an die Gesetzgebung. Erhielt je Jemand zehn Dollars, wenn er einen Anderen um einen Dime bat? Wer weiß nicht, daß Gesetzgebungen aus menschlichen Wesen gebildet sind, und daß diese, indem sie Gesetzgeber werden, ihre Bedürfnisse, Gefühle und Mängel nicht ändern? Wenn Ihr verlangt, daß Euch die Gesetzgebung Etwas gebe, so thut nicht, als ob Ihr

nichts verdientet. Aus diesem Grunde wolle er eher um mehr als um weniger nachsuchen. Personen mögen sich das sichern, was zu verlangen sie ein Recht haben, indem sie das erlangen wollen, von dem sie wissen und Jedernann weiß, daß sie es verdienen. Man lasse einen Mann ihn um Etwas bitten, das er nicht verdient, und er ist nicht geneigt, es ihm zu geben. Das ist das Prinzip, welches durch alle Lebenszweige hindurchläuft. Bei Bestimmung einer Bahn der Thätigkeit hat sich ein jedes Individuum die Frage zu stellen: Ist es recht? Gereicht es zum Wohle des Gemeinwesens ? Und, sollte es gewährt werden? In Hinsicht anf alle gebotenen Thatsachen, welche zeigen, wie uns befriedigend die Berichte geführt werden und daß der Staatsrath für den Ackerbau das Werk in viel besserer Weise thun kann, als es nun gethan wird, kann Einer dem Beschlusse sich widersehen? Er habe nur einen Weg, eine Frage oder ein Ding zu beurs theilen, und derselbe sei: die Uebereinstimmung mit dem Prinzipe des Rechts. Sind auf diesem Wege keine konstitutionellen Bedenken, so ist es das Beste, dies von der Ges seßgebung zu verlangen; natürlich sollten wir ihr nicht zumuthen, Etwas gegen das Ges sez zu thun.

Bei Entscheidung dieses Punktes laßt die Frage stellen: würde durch den vorgeschlagenen Plan die größte Summe Gutes der größten Anzahl Personen besser gesichert, als durch irgend einen anderen?

Der Beschluß wurde angenommen.

Hr. Ladd beantragt zum Zwecke der Belehrung und Anhörung derjenigen, welche mit dem Anbaue des Chinesischen Zuckerrohres beschäftigt waren, følgende Resolution :

Beschlossen, daß der Anbau des Sorghum sucre und Imphee der Beachtung der Ackerbauer Ohio's werth ist.

Er hielt es am Plage, seine eigene Erfahrung zur Kenntniß zu bringen, obgleich er derselben nicht viel Gewicht beilegte. Sein Bruder und er pflanzten nur einen Achttheil eines Ackers, indem sie nicht Viel aufwenden mochten, ehe sie wußten, ob der Anbau die Kosten abwerfen würde. Sie ließen eine kleine Mühle machen, bestehend aus zwei glatten, in Blöcke gefeßten, Walzen und einem Schafte, der mit einer derselben in Verbindung gebracht ist. Mit dieser Mühle zerrieben sie die Pflanze, nachdem sie Samen und Blätter weggenommen und etwa achtzehn Zoll von der Spize des Stengels an abgeschnitten hatten; denn dieser Theil ist, weil nicht so gut gereift, bitterer als der übrigbleibende. Aus diesem machten sie ein wenig über zwei Fäßchen Syrup, obwohl sie nicht viel, wenn überhaupt, mehr als zwei Drittel des Saftes extrahirt erhielten, da ihre Mühle sehr unvollkommen war. Der Syrup war sehr dick; er läuterte ihn nicht so gut, wie er solchen gesehen hat, denn er sah so lauteren wie Honig; dennoch war er entschieden dem gewöhnlichen Orleans Syrup vorzuziehen; seine Familie gebraucht ihn zum Versüßen der Speisen und findet ihn zu diesem Zweck sehr entsprechend. Mit Rücksicht auf seine Körnerung war er nicht so wohl versichert, denn hierin hatte er nicht genug experimentirt, um im Stande zu sein, eine Ansicht auszusprechen; nur kann er sagen, daß im Fasse, aus welchem sie beständig den Syrup zogen (der sehr dick war als er in's Faß gethan wurde), er auf dem Boden sich körnerte. Er hat einen rauhen Geschmack, bisweilen ähnlich demjenigen des Ahornsyrups. Ein Mann in seiner Nachbarschaft hatte sehr schönen Zucker aus ihm bereitet. Nach Abzug des Syrup brachte er ihn in ein niederes Glasgefäß und körnete so gut, wie Sie es allgemein sehen werden, und wurde sehr leicht gefärbt. Nächstes Jahr wollen sie diese Pflanze in ausgedehnte

« VorigeDoorgaan »