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Verhandlungen

der

Ohio Staats- Ackerbaukommission,

versammelt in Columbus Dezember 9. und 10. 1857.

(Phonographischer Bericht.)

Die Delegaten der verschiedenen Countyorganisationen des Staates versammelten sich in einer Convention in der Conzerthalle um 10 Uhr und wurden durch den Präsidenten, Alex. Waddle, Esq., zur Ordnung gerufen, welcher als ersten Gegenstand auf der Tagesordnung die Aufzeichnung der Delegaten ankündigte. Zwei Herren reichten ihre Sertifikare ein und beanspruchten das Recht der Repräsentation für Clermont County. In Betracht dessen und auf Antrag von John K. Green, von Hamilton County, wurde ein Committee von Drei, bestehend aus den Hrn. Reber, Sears und Glover, durch den Vormann bestellt, an welches der Gegenstand des bestrittenen Sizes gewiesen wurde.

Ein Delegat bemerkte dem Präsidium, es sei ein Herr zugegen, welcher eine unabhängige Organisation. repräsentire und aller geseßlichen Wahrscheinlichkeit noch zu keinem Sitze in dieser Convention berechtigt sei; die Gesellschaft jedoch, deren Repräsentant er sei, leiste für die Sache des Ackerbaues werthvolle Dienste und er möchte deßhalb beantragen, daß Hr. Cannon von der Vereinigten Ackerbaugesellschaft“ eingeladen werde, an den Diskussionen dieser Convention Theil zu nehmen.

Hr. Ladd, von Jefferson, beantragte die Verbesserung, daß die Begünstigung auf Individuen als solche ausgedehnt werde. Dieser Herr sei Präsident einer unabhängi gen Organisation und aus diesem Grunde sei er dem Antrag entgegen.

Hr. Musgrave, von Crawford, wünschte, ehe über den Antrag abgestimmt wird, zu erfahren, ob es in der Absicht der Convention liege, unabhängige Organisationen zu ermuthigen? Würde es nicht besser sein, zuerst zu fragen: welche Wirkung werden diese Organisationen auf die regelmäßig konstituirten County Gesellschaften ausüben? Ist die Wirkung verderblich, dann ist es das Beste, denselben keine Aufmunterung zu geben. Er kann nicht einsehen, wie Jemand in diese Gesellschaft kommen und einen Sig bean= spruchen kann, ohne daß das Gesetz denselben gestattet. Diese Convention möge aus Gefälligkeit einem Herren das Recht zugestehen, gehört zu werden; allein wenn Sie ihm,

men.

wie nun beantragt, einen Sig bewilligen, so wird er das Stimmrecht in Anspruch neh= Er ersucht den Sekretär um Vorlesung des Gesetzes, unter welchem die Gesellschaft organisirt ist. (Der Sekretär verliest das am 28. Februar 1846 erlassene Gesetz.) Hr. Krum, von Ashtabula, seßte die Diskussion fort, worauf zur Abstimmung ge= schritten und der Antrag verworfen wurde.

Herr Ladd wünschte einen abweichenden Antrag zu stellen. Es war sicher üblich, Herren, welche Ackerbaugesellschaften vertreten und anwesend find, die Gunst der Theilnahme an den Diskussionen dieser Convention zu gewähren. Er habe beim vorigen Antrage verneinend gestimmt, einfach weil jener Herr eine unabhängige Organisation vertrete und seine Zulassung in irgend einer Weise im gesetzlichen Sinne andere Organisationen affiziren könnte. Aber er könnte keinen Einwand gegen die Zulassung von Individuen als solchen finden, wenn sie ein genügliches Interesse und eine reine Liebe zum Ackerbaue besigen, die sie veranlaßt, ihre Zeit und ihr Geld durch Besuche der Convention aufzuwenden. Es geschah legtes Jahr. Schließlich möchte er folgenden Beschluß in Antrag bringen:

Beschlossen, daß jeder anwesende Herr, der den Ackerbauinteressen geneigt ist, eingeladen sei, an den Diskussionen dieses Rathes Theil zu nehmen.

Hr. Smith von Logan, war nicht zu Gunsten der Anerkennung unabhängiger Gesellschaften. County Gesellschaften find öffentlich geschaffen und stehen unter der Controlle des Gesetzes. Die Gesetzgebung anerkennt Jedermann im Staate, der einer County Gesellschaft angehört, als Solchen, der ein Interesse in dieser Gesellschaft hat. Das Gesez deckt das ganze Feld. Unabhängige Gesellschaften können eintreten, indem sic ihre unabhängigen Organisationen aufgeben, nicht aber, wenn sie dies nicht thun, und wenn sie es nicht thun, so beweist dies, daß sie mit den County Gesellschaften nicht zufrieden sind und an denselben kein Interesse haben, ebenso wenig an der Staatsorganisation. Gestatten wir ihnen nun, auf diesen Floor zu kommen, so kann ein Jeder, wie immer die Organisation jezt oder hiernach beschaffen sein mag, seine Stellung innehalten und, wenn so gewillt, die Organisation niederbrechen — als ob ihm jedes Vorrecht gegeben wäre. Wir müssen bei unserer Entscheidung auf den Erfolg derselben sehen.

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Hr. Ladd wünschte, deutlich verstanden zu werden. Er habe den Antrag bloß als eine Sache der Höflichkeit gegen den der Convention anwohnenden Herrn gestellt. Es sei üblich gewesen, es zu thun; habe es keine guten Wirkungen, so werde es leicht sein, es nächstes Jahr zu ändern. Gerade die Thatsache, daß die Convention den ersten Antrag niederstimmte, zeige, was für Gefühle gegen die Repräsentanten unabhängiger Drganisationen existiren. Es ist wahr, dies ist eine gesetzliche Organisation und soweit eine Thätigkeit in Frage liegt, muß sie gesetzlich geschehen; er empfahl den Antrag einfach als eine Sache der Höflichkeit.

Hr. E. S. Sturtevant nahm den Beschluß weiter in Schuß, indem er zeigte, daß die Convention jetzt mit der Wirkung dieser Organisationen nichts zu schaffen habe.

Hr. F. U. Stockes, von Champaign, beantragte eine Verbesserung des Beschlusses durch Ausstreichung von Allem nach dem Worte „beschlossen“ und Einführung des Folgenden:

-Daß jeder Person, welche einer County Gesellschaft angehört, gestattet sei, an den Berathungen dieser Convention Theil zu nehmen, ohne jedoch zu stimmen. G8 ist ebenso damit verstanden, daß diese Begünstigung sich nicht, entgegen den Vorschriften des Gesetzes, auf unabhängige Organisationen erstrecken darf.

An der Diskussion über diesen Gegenstand betheiligten sich ferner die Hrn. Steele, Smith, Ladd und Hemrickhouse, als dann der Beschluß und Verbesserungsantrag auf den Tisch gelegt wurde.

Hr. Smith beantragte, daß Dr. N. S. Townsend zu einem Sige in dieser Convention zugelassen werde, was beschlossen wurde. Auf ähnliche Anträge von Mitgliedern wurden mehreren Herren Size in der Convention bewilligt.

Der Präsident wandte sich an die Delegaten: Meine Herren: Das Gesetz fordert, daß wir uns an diesem Tage zu dem Zwecke versammeln, fünf Mitglieder des Rathes an die Stelle von Lucian Buttles, von Franklin; G. W. Barker, von Washington; John K. Greene von Hamilton; B. Stedman, von Cuyahoga; und R. 2. Musgrave, von Crawford, deren Amtstermine abgelaufen sind, zu wählen.

Der Bericht von L. Buttles, Schahmeister, wurde verlesen und der Convention vorgelegt:

Auszug über Gelder,

eingenommen und verausgabt auf Rechnung des Ohio Staats-Ackerbaurathes, für das Jahr 1857. Einnahmen.

Balance vorhanden beim Datam der leßten Abrechnung
Empfangen von Dr. Sprague, Balance schuldig von ihm laut Rechnung.

"

Staatsschaßmeister, Betrag der legislativen Bewilligungen für den Antheil
des Nathes an den Einnahmen aus Schaulicensen und Heimfällen für
das Jahr 1856

$6,838 25

74.59

3,643 20

John M. Kinney für die Rente von Gezelten...

125 00

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Bürgern von Cincinnati, Subscriptionen zur Bestreitung der Ausgaben der
Fair von 1857.....

3,000 00

Burnet und Guille, Rente von den Fairgründen während der Fair, für
Erfrischungen...

500 00

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B. Stedman, Balance von Verkäufen von bei der Fair in Cleveland,
1856, verwendetem Holze ...

1,587 10

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„Ausgaben der Columbus Office — Nente, Drucken, Binden 2c.

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$50 00

1,231 88

1,653 93

Erekutivkommittee, zur Bestreitung der Auslagen an der Cincinnati Fair.

,,Auslage des Bords an der Versammlung im Dezember 1856....

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„Bezahlt für Diplome, Papiere, Medaille 2c., für Prämien für die Fairs von 1855,

1856 und 1857....

Baargeldprämien der Fair von 1856.....

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245 00 3,392 00

Bleibt eine Balance in den Händen des Schahmeisters unter diesem Datum, von

$26,369 30 6,929 59

Achtungsvoll vorgelegt,

Lucian Buttles, Schatzmeister.

Hr. Geo. Everitt, von Lake, beantragte, daß die Wahl der Mitglieder zur Ausfüllung der Vakanzen Morgen um neun Uhr stattfinden soll, was auf Antrag von Hrn. Van Vorhez so modifizirt wurde, daß die Vornahme aller Wahlen heute zu geschehen habe.

Auf Antrag des F. U. Stokes wurde beschlossen, sogleich Nominationen anzu nehmen.

Sodann wurden folgende Nominationen gemacht: Lucian Buttles, Franklin; Norton S. Townshend, Lorain; R. D. Roque, Greene; James Louden, Brown; G. W. Barker, Washington; John K. Greene, Hamilton: B. Stedman, Cuyahoga ; R. W. Musgrave, Crawford; E. T. Sturtevant, Cuyahoga; John Sears, Medina ; L. D. Rawson, Sandusky; Israel Lilley, Licking; Elihu Newton, Mahoning; John Reber, Fairfield; James M. Trimble, Highland; Robt. G. Dunn, Madison ; E. G. Denman, Williams; John Scott, jr., Ashland; J. H. Starr, Seneca; A. A. Jewett, Cuyahoga.

Die Herren B. Stedman und R. W. Musgrave lehnten entschieden ab.

Herr Ladd empfahl Folgendes :

Beschlossen: Daß den rücktretenden Mitgliedern des Staatsrathes für die prompte und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten der Dank dieser Convention ausgesprochen sei.

Einstimmig angenommen.

Hr. J. P. Wilson, von Hamilton, stellte die Frage, auf welchem Wege die Berichte für 1856 ausgetheilt worden wären? In seinem County hätten sie keine einzige Copie erhalten.

Hr. Musgrave antwortete, daß die Berichte unter der Controlle der Gesetzgebung wären. In seinem County seien sie durch ihren Repräsentanten vertheilt worden, und wenn der Herr die Mitglieder der Gefeßgebung in Cincinnati fragen wollte, würde er die Berichte in irgend einer Dachstube eingepackt finden.

Hr. Miller, von Seneca, bemerkte, daß sie in seinem County Nichts von den Be= richten gehört haben und daß sie Nichts um sie wissen.

Hr. Dugan, von Brown, bemerkte, daß die Berichte für sein County durch die Mitglieder der Gesetzgebung vertheilt wurden und seine Verbindung mit einer unabhängigen Gesellschaft seinen Mitgliedern eine Mehrheit der Berichte sichere. Gegenwärtige Anzeichen veranlassen ihn zum Glauben, daß sie dieses Jahr nicht so gut fahren

werden.

Weitere Bemerkungen führten zum Antrage folgenden Beschlusses durch Herrn Wilson:

Beschlossen: Daß ein Committee von Dreien gewählt werde, um eine Petition aufzusetzen und an diese Convention zu berichten, welche der Gesetzgebung einzureichen ist, und die Bitte enthält, daß die gedruckten Copien der Staatsackerbau-Berichte an die County Size befördert werden, gerichtet an die Addresse des Präsidenten und der Leiter der County Ackerbau-Gesellschaften, zum Zwecke der Vertheilung an einem so frühen Tage 18 möglich in jedem Jahre, und daß jedes Mitglied dieser Convention ersucht sei, dieselbe zu unterzeichnen.

Die Berichte sollten nach irgend einem Systeme vertheilt werden, und er wisse nicht, auf welchem Wege es wirksam geschehen könne, wofern sie nicht in die Hände derjenigen

gelegt würden, welche ein genügliches Interesse am Ackerbau fühlten, sie zu vertheilen, und welche sie in die Hände derjenigen Farmer legen würden, welchen obliegt, den geeigneten Gebrauch von derselben zu machen. Es ist sicher nuglos, Berichte vorzubereiten und sie in Dachkammern einschließen zu lassen.

Hr. Strickle dachte, diesem könnte durch die County Gesellschaft einigermaßen vorgebenzt werden. Ihr Repräsentant sei von ihm selbst, als Präsidenten des Nathes, eingeladen worden, die Berichte auf dem rechten Wege zu versenden, und dies sei geschehen; auch deßwegen, weil das Volk seines County erwarte, daß diese Dinge in einer ihm vortheilhaften Weise ausgeführt werden. Nun erscheine es ihm, daß ein Verständniß zwischen den Präsidenten der County Gesellschaften stattfinden könnte in der Weise, wie es angemessen gefunden werden möchte daß es daheim einen Einfluß äußern und in Zukunft sprechen würde. Soweit es das Einreichen von Beschlüssen von diesem Rathe an die Gesetzgebung betrifft, würde dies auf Nichts hinauslaufen. „Entfernung leiht der Aussicht Zauber;" allein wir können uns daheim selbst fühlbar machen und lassen wir dies geschehen.

Hr. S. D. Harris. in der Hauptstadt gewesen, werden.

Der Mann beginnt nun, zu sprechen. Wir, die wir hier
Jahr für Jahr, wissen einigermaßen, wie Dinge verwaltet

Hr. Van Vorhes. Ich erinnere mich recht wohl, daß einst von einem Mitgliede dieses Körpers ein Antrag gestellt wurde, die Versammlung der Convention um die Zeit zu halten, wann die Gesetzgebung zusammentritt, was die Entfernung der zwei Körper von einander vermindert haben würde. Soweit es jedoch die Vertheilung dieser Berichte anbelangt, adoptirte ich diesen Plan. Ich händigte einen Theil derselben der County Gesellschaft ein; darauf erließ ich eine Anzeige in der Zeitung, daß ich noch einige derselben „Sorte" übrig habe, welche Absatz fanden, wie „heiße Kuchen." Ich denke nicht, daß die Repräsentanten aus den verschiedenen Counties so voll im Stande sind, diese Dokumente in die Hände der rechten Personen zu legen, wie der Präsident oder andere Beamte der Gesellschaften. Ich habe etwa die Hälfte der Berichte an die Gesellschaft übermittelt und den Rest in die Hände der geeigneten Personen zu bringen, war mir nicht schwer. Ich bin überzeugt, daß, wenn Sie einen Beschluß passiren, wie er und nun vorliegt, er unwirksam sein wird, etwas Gutes zu bewirken. Die Mitglieder der Gesetzgebung werden demselben nur wenig Beachtung schenken.

Hr. Kelly, von Lawrence, sagte, daß die Berichte in seinem County durch seinen Gesetzgeber einzig für politische Zwecke herumgeboten werden und die County Gesellschaft nichts von ihnen wisse.

Hr. möchte die Herren fragen, ob ihre Präsidenten Politiker seien oder nicht? Hr. A. E. Strickle erhob sich, um dem Herrn von Athens mit einer Bemerkung zu antworten, d. h. auf die von ihm gemachte Aeußerung, daß die Gesetzgeber die Berichte dieser Gesellschaft in die Hände der geeigneten Personen legen würden. Er glaube nicht, daß sie, soweit es die Vertheilung oder die Vermehrung des zur Sicherung der gehörigen Vertheilung der Berichte erforderlichen Ackerbauinteresses in Ohio betrifft, einen Zehentheil der Competenz oder des Interesses am Ackerbaue besitzen. Wählt einen Demokraten und er erhält einhundert Berichte. Nun sei er (Strickle) ein Politiker -war ein Politiker von höchst rabiatem Chrakter, so daß er die Irrthümer der Stellung beurtheilen könne er wisse ganz gut, wohin die Berichte gelangen. Als er sie vertheilte, legte er sie dahin, wo sie für die Whigparthei berichten würden (Gelächter) —

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