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Ausweis über den Anbau von Kartoffeln.

Der Grund, auf dem ich diese Kartoffeln zog, war neuer Grund und etwa drei Jahre aufgehauen und theilweise geklärt. Letzten Frühling klärte ich den Grund und pflügte von sechs bis acht Zoll tief; pflanzte die Kartoffeln in Hügeln, etwa zwei und einen halben Fuß jeden Weg; legte zwei kleine Kartoffeln in jeden Erdhügel; ging am fünfzehnten Mai zweimal mit dem Cultivator und zweimal mit dem Schaufelpfluge darüber; keine weitere Arbeit bis zum Ausgraben.

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Der Boden, auf dem diese Kartoffelernte gezogen wurde, war eine Mischung von Schwarzlehm, Thon, Sand und ein wenig Kiesuntergrund, hauptsächlich Thon mit Kies, geeggt und mit dem Kornpflug bearbeitet am ersten April (das Pflügen geschah 5 bis 8 Zoll tief); noch einmal geeggt, dann den Grund nach einer Richtung mit einem Schaufelpflug gezogen, die Reihen etwa 3 Fuß auseinander machend; angepflanzt April 23, 31/2 Buschel. Angepflanzt in Drillern, welche die Kartoffeln oder Stücke derselben 8 bis 12 Zolle von einander fallen ließen. Sobald einige der Kartoffeln den Grund zu durchbrechen begannen, nahmen wir eine zwei Pferd Egge und fuhren mit derselben quer

über die Reihen, was den Grund ebnete und alles Unkraut aus den Reihen entfernte. Sowie sie ordentlich aufgegangen waren, warteten und behackten wir sie; als der obere Theil nahezu groß genug war, niederzufallen, umpflügten wir sie.

Auslagen des Anbaues eines halben Ackers Kartoffeln.

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Mein Boden ist ein reicher Lehmboden mit einer Mergelunterlage; keinen Dünger; erstes Pflügen; früherer Gebrauch: Wiese und Weide.

Anbau c. eines halben Ackers.

Dr.

An halbtägigem Pflügen [Aufbrechen]...

$1.00

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einem Tage Bereitung des Grundes und Anpflanzungen, selbst und Gehülfe, mit

einem Gespann, 1⁄2 Tag ..

2.50

"

drei Buschel Samen, zu $1 50 per Buschel

4.50

" einem Tag Wartung und Behacken..

1.00

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Dbige Kartoffeln wurden am letzten 1. Mai angepflanzt, in Drillern ca. 31/2 Fuß von einander; Hügel in Reihen, etwa 18 Zoll auseinander; Samen (Neshannocks) sehr klein geschnitten; die gebrauchte Quantität, 6 Buschel per Acker; angepflanzt nach der alten Weise durch Fallenlassen von der Hand und zugedeckt mittelst Handhauen. Obiges ist korrekt.

A. N. Innis.

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Dieser Grund wurde vor drei Jahren gedüngt, 30 Fuder per Acker.

Thomas Gardner.

Haferernte von einem halben Acker. Anbaukosten.

Einen halben Tag Pflügen

Säen und Eggen

Ernten .......

Dreschen

Drei Buschel Samen..

Gezegen 98 Buschel Hafer — gemessen in gesiegeltem Halbbufchel — selbe zu Hause

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$1.25

75

2. 00

5.00

1 20

$10 20

$24.50

10.20

$14 30

Die obige Haferernte ward gezogen auf einem Aæer sandig-thonigen Bodens, auf welchem die zwei vorhergehenden Jahre Kornernten gewesen waren. Ich gebrauchte keinerlei Dünger beim Anbaue des Hafers. Ich pflügte den Grund neun Zoll tief, fäcte den Samen (drei Buschel) von freier Hand und eggte denselben unter am 29. März legthin.

Jas. R. Cable.

Weizenernte in 1857 auf fünf Acker und acht Ruthen.

Der Boden, auf welchem diese Weizenernte gewonnen wurde, besteht aus schwarzem Lehm, gemischt mit einigem Thon, Sand und Kics; sechszig Zweipferdefuder theilweise verfaulten Scheunedüngers auf denselben geführt und gleichmäßig ausgebreitet; begann zu pflügen August 22. 1856 und wurde fertig die folgende Woche; pflügte von 6 bis 8 Zoll tief; säete September 9. fieben Buschel Sachen; eggte zweimal mit einer schweren Zweipferde-Egge; die zwei vorhergehenden Ernten waren Kornernten, dann folgten Haferernten. Was den Werth des Düngers betrifft, könnte ich keine bestimmte

Antwort geben, da ich von keinem weiß, der in der Nachbarschaft anders denn um 25 Cents per Fuder für zwei Pferde verkauft worden wäre.

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Der Präsident Eestellte die Hrn. Smith und Webb zur Untersuchung der Rechnungen von Hrn. Green, als handelndem Mitgliede des Exekutivkommittee.

Die Hrn. Stedman und Krum wurden als Committee bestellt, um die Rechnungen des Schahmeisters des Rathes zu untersuchen.

Hrn. Waddle und Millikin wurden als Committee zur Untersuchung der Rechnung des korrespondirenden Sekretärs bestellt.

Hrn. Green und Webb wurden als Committee zur Untersuchung der Ausweise der Applikanten für Prämien auf Feldernten gewählt.

Hrn. Smith, Krum und Millikin wurden als ein Committee zur Prüfung der für Prämien eingetragenen schriftlichen Versuche ernannt.

Eine Mittheilung von den Hrn. Burnet und Guille, um eine Vergütung der in der Erfrischungshalle auf den Fairgründen eingetretenen Verluste von Seiten des Rathes nachsuchend, wurde auf Antrag auf den Tisch gelegt.

Auf Antrag von Richter Musgrave wurde

Verordnet, daß die erste Prämie für Hürden fünfjähriger Mutterschafe in jeder Klasse, $10 sein soll und die zweite Prämie $7, und daß der Schaßmeister die an der legten Fair bewilligten Prämien demgemäß ausbezahlen soll.

Das zur Untersuchung der Rechnung des Hrn. Green, handelnden Mitgliedes des Exekutivkommittee, bestellte Committee berichtete, daß es die Rechnung untersuchte und kor

rekt fand und daß eine genanntem Green schuldige Balance von 85 94 vorhanden sei. Der für den Verkauf von Holz eingenommene Betrag ist 2,992 64. Bericht ange= nommen und das Committee entlassen.

Das zur Untersuchung der Rechnung des Schazmeisters ernannte Committee berich tete Rechnung und Belege des Schaßmeisters als korrekt, und daß die gegenwärtig in seinen Händen liegende Balance $6,929 69 betrage. Bericht genehmigt und das Committee entlassen.

Das zur Untersuchung der Rechnung des korrespondirenden Sekretärs bestellte Com= mittee berichtete die Rechnung als korrekt, und daß demselben $229 08 für verschiedene getragene Ausgaben geschuldet werden. Bericht angenommen und Committee entlassen. Auf Antrag von Major Millikin ward

Beschlossen, daß es unerläßliche Nothwendigkeit sei, ein besseres System der Rechnungführung des korrespondirenden Setretärs und Schaßmeisters des Staatsrathes zu adoptiren

Beschlossen, daß zur Verwirklichung genannten Zweckes der Schatzmeister seine Rechnungen in folgender Weise führen soll:

1. Er soll sich selbst sämmtliche aus allen Quellen eingenommene Gelder zur Last schreiben und speziell angeben, von Wem, wanu und auf was für eine Rechnung selbe eingenommen wurden.

II. Er soll einzig auf Anweisung des Sekretärs oder Präsidenten oder auf zuerkannte Prämien ausbezahlen.

III. Er soll wenn er sich ausbezahlte Gelder gutschreibt, das Jahr speziell angeben, für welches das Geld verausgabt worden.

Beschlossen, daß der Sekretär eine volle und umfassende Reihe Bücher öffnen und führen foll welche voll spezifiziren sollen, an wen, wann und auf was für Rechnungen Geld bezahlt ist; dabei soll er folgende Regeln beabsichtigen:

1. Er soll Anweisungen für alle verausgabten Geldsummen ausstellen, in der Anweisung und in seinen Büchern speziell bezeichnend, wofür die Anweisung ausgestellt worden, und in welchem Fiskaljahr die Schuld kontrahirt wurde.

II. Ebenso soll er in einem zu diesen Zwecke angefertigten Journale gefönderte Rechnungen öffnen und die verschiedenen Zahlungsanweisungen den einzelnen Rechnungen zur Last schreiben; und er soll genannte verschiedenen Schuldenposten in einen Ledger eintragen, so daß die Ausgaben in jedem Departement in jedem Jahre schnell ermittelt werden können.

Beschlossen, daß das Fiskaljahr dieses Rathes, am ersten Dezember beginnen. und am 30. November schließen soll.

Beschlossen, daß es in der Pflicht des Präsidenten liegen soll, dem korrespon= direnden Sekretär für seinen Gehalt bis zum ersten des laufenden Monats und für seine geprüfte Rechnung eine Zahlungsanweisung zu geben, und daß der Präsident darnach alle drei Monate vom genannten ersten Dezember an für des Sekretär's Gehalt und von ihm während jeder folgenden Periode von drei Monaten bezahlten und vom Präsidenten. genehmigten Ausgaben seine Anweisung erlassen soll.

Auf Antrag vertagte sich der Rath sine die.

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