| 1907 - 816 pagina’s
...des öffentlichen Rechtes entsprechende Anwendung." Der bezogene § 31 hat den folgenden Wortlaut: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1901 - 666 pagina’s
...besondere, die nach § 831 bestehende Haftpflicht erweiternde Vorschrift ist aber enthalten in § 31: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1896 - 518 pagina’s
...Geschäfte, die der ihm zugewicsne Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Artikel 2190 (30). Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein sonst verfassungsmäßig berufner Vertreter durch eine innerhalb des ihm zugewiefnen... | |
| Julius Staudinger - 1897 - 96 pagina’s
...auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. 8 31. Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| Fritz Hartwig - 1899 - 78 pagina’s
...unserer Frage stellt. Dasselbe bestimmt ganz im Sinne unserer oben erörterten Anschauungen in § 31: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| Bernischer Juristenverein - 1900 - 710 pagina’s
...gesetzgeberische Anerkennung gefunden in § 31 des bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch ein« in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| Alfred von Weinrich - 1902 - 228 pagina’s
...juristischen Person anzusehen sind, haftet diese nach §§ 831 BGB IV. Nach § 31 BGB ist der Verein für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmässiger Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene... | |
| International Labor Office, Basel - 1903 - 906 pagina’s
...alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich briugt. § 12. Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1903 - 616 pagina’s
...Konkursgläubigers. Und nach dem, auch auf die Aktiengesellschaft anwendbaren \§ 3Í BGB. ist der ^iexeiufür den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäfsig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
| 1907 - 722 pagina’s
...Stenographischer Bericht S. 3919. 2s) Stenographischer Bericht S. 3863, 3875, 3887, 3900, 3924. 28) «Der Verein ist für den Schaden verantwortlich,...Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen... | |
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