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und für 1863 und 1864 wurden jäh.lich 500,000 Franken auf das Budget gefiellt, von welcher Summe 417,700 Franken für die Ausführung des Werkes, 72,300 Franken für die Saläre der Dünenbeamten, und 10,000 Franken für Reisekosten vers verausgabt wurden, was zusammen 500,000 Franken macht. Die Agenten der Central Verwaltung der Landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind die GenrralInspectoren, und die Präfecten sind die Civil-Ingenieure für die Verbesserung des Landes.

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General Inspectoren. Die General-Inspectoren, als die stehenden Commissäre des Ministeriums, können als die Mittelspersonen betrachtet werden, durch welche die Central-Verwaltung ihre Emissäre nach allen Richtungen über das ganze Reich aussendet, um in Bezug auf Landwirthschaftliche Angelegenheiten eine directe Verbindung mit jedem Bezirk aufrecht zu erhalten. Außer einem speciellen General-Inspector für die Veterinärschulen und einem speciellen General-Inspector für Corfika, giebt es seit dem Anfang dieses Jahres sieben General-Inspertoren. Als ihre Gehülfen sind vier Adjuncte angestellt worden, nämlich die zwei Directoren der Kaiserlichen Meiereien, der Director der Kaiserlichen Stammschäferei zu HautTingry, und ein Professor zu Grignon, aber sie thun blos in Nothfällen active Dienste. Demgemäß ist Frankreich in eine entsprechende Anzahl von Bezirken einges theilt, welche die sieben General-Inspectoren jedes Jahr zu bereisen haben, um durch eigene Beobachtungen eine genaue und gründliche Kenntniß von dem Zustande der Landwirthschaft in ihren respectiven Departements, den stattgefundenen Beränderungen und dem gemachten Fortschritte in denselben, von den Wirthschaftsmethoden, von der Lage der Landarbeiter und ihren Löhnen, von tem Gebrauch landwirthschaftlicher Maschinen, von den Handelswegen, von dem Fortschritt der Werke zur Verbesserung der Ländereien, und überhaupt von Allem, was mit der Landwirthschaft verknüpft ist, zu erlangen, und ebenfalls um genaue und zuverlässige Erkundigungen über die Dis stricte einzuzichen, in welchen für die Verbesserung der Ländereien Schritte gethan werden sollten. Ferner müssen sie bei den Versammlungen der landwirthschaftlichen Behörden in den Departements und der landwirthschaftlichen Vereine anwesend sein, die landwirthschaftlichen Institute jedes Jahr besuchen und inspiciren und besonders den Zustand der neun und vierzig landwirthschaftlichen Schulen untersuchen, einen ununterbrochenen Verkehr mit den la dwirthschaftlichen Vereinen und den hervors ragenden Landwirthen in ihren Bezirken aufrecht erhalten und Listen von den letztes ren ausfertigen, damit die Preisrichter bei den Schauausstellungen aus ihnen gewählt werden können; deßhalb haben sie den ganzen Sommer hindurch zu reisen. Endlich haben sie die Ausstellungen von fettem Vich und die landwirthschaftlichen DistrictAusstellungen anzuordnen und zu leiten. Sie müssen genaue und umfassende Berichte über ihre Amtsverwaltung und ihre Reisen ausfertigen. Das Ministerium stellt ihnen die Entscheidung über landwirthschaftliche Fragen und über Localange= legenheiten und -Interessen anheim. Es ist klar, daß die Erfüllung so zahlreicher und schwieriger Amtspflichten (denn jeder General-Inspector hat die Aufsicht über zwölf Departements) Männer von großen Fähigkeiten und ausgedehnter Erfahrung erfordert. Gewöhnlich werden sie unter den Beamten ausgewählt, welche sich in der Verwaltung landwirthschaftlicher Angelegenheiten ausgezeichnet haben, den Directoren und Professeren der landwirthschaftlichen Akademien und der kaiserlichen Stammschäfereien und Meiereien. Sie bekommen jeder ein Salär von 10,000 Franken,

und auf ihren Reisen circa dreißig Centimes per Kilometre. Ihr Salär und MeiLengeld betrug im Jahre 1862 zusammen 83,704 Franken aber für 1863 und 1864 waren blos 69,000 Franken jährlich auf das Budget gestellt. Am Anfang des ges genwärtigen Jahres wurde noch ein General-Inspecior außer den früheren angestellt, und der jegige Minister der Landwirthschaft, :c., verlangt, daß die General-Inspectøren so riel als möglich reisen sollen.

Präfecten. Was die Präfecten betrifft, so darf nicht übersehen werden, daß ihre Amtsphäre die ganze Civil-Verwaltung umfaßt, mit Ausnahme des Ge= richtswesens und seiner Beamten. Daher sind sie Präfecten, mit ihren Räthen, SubPräfecten, Mayors, General-Räthen und landwirthschaftlichen Behörden als berathenden Körper, und hinsichtlich der Landverbesserung, mit Civil-Ingenieuren, als die landwirthschaftliche Agenten zu betrachten.

Ingenieure. — In Frankreich nimmt das Corps der Civil-Ingenieure, die fast eine Militär- Organisation bildet, eine hervorragende Stellung ein. Um den Grad eines Civil - Ingenieurs in Frankreich zu erlangen, muß jeder Candidat den Studiencursus auf der polytechniichen Schule in Paris vollständig absolvirt, dann ein Examen bestanden, und außer dem Fachstudien eine höhere allgemeine wissenschaftliche Erziehung erlangt haben; deßhalb wird dieses Corps sehr geachtet, und die Behörden gebrauchen es nicht blos zur Leitung und Beaufsichtigung reintechnischer Werke, sondern auch zur Ausführung solcher Werke, welche höhere wissenschaftliche Kenntnisse erfordern. An der Spize dieses Corps und der Verwaltung und Aufsicht der Brücken, Chausseen und Eisenbahnen in dem Central-Departement der Deffentlichen Werke steht ein General-Brücken- und Chausseen Inspector. Das Ingenieurs Corps besteht anßer den General - Brücken- und Chausseen - Inspectoren, aus 167 Oberingenieuren, mit einem Salär von 6,000 bis 8,000 Franken, 271 gewöhnlichen Ingenieuren, mit einem Salär von 2,500 bis 4,500 Franken, und 2,555 Conducteuren, in Brigaden eingetheilt, mit einem Salär von 1,200 bis 2,500 Franken. Diese Ingenieure sind über ganz Frankreich vertheilt, und fungiren als Agenten für die Verbesserungen der Ländereien vermittelst Drainirung, Bewässerung, Trockenlegung von Morästen, c.

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Andere Organe oder Agenten der Central-Verwaltung. Außer den obigen hat die Central-Verwaltung noch folgende Agenten: den Generalrath der Landwirthschaft, die Ackerbaubehörde, die Drainirungs-Commissäre, und die Heerdenbuch-Commissäre. Der erstgenannte ist eine aus 100 Mitgliedern bestehende bes rathende Behörde, hat sich aber seit einer Reihe von Jahren nicht versammelt.

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Ackerbaubehörden. In Frankreich hat jedes Arondissement seine Ackerbaubehörde zur Unterstüßung des Sub-Präfecten, und dieselbe besteht aus so vielen Mitgliedern, als das Arondissement Cantone umfaßt. Der Präfect ernennt einen hervorragenden Bauer zum Mitglied auf drei Jahre, ruft die Ackerbaubehörden gewöhnlich einmal im Jahr zusammen, bestimmt ihre Versammlungen und die Länge der Sigungen, und fertigt das Programm für ihre Verhandlungen aus. Die Behörde, in welcher der Sub-Präfect (in dem Arondissement des Präfecten) der Präfect. den Vorsig führt, legt der Regierung ihre Ansichten über landwirthschaftliche Fragen vor, und muß ihre Meinung darlegen über die Gegenstände, über welche die Regierung ihre Entscheidung verlangt, und welche theils die Landwirthschaft im Allgemeinen, theils Local-Interessen betreffen. Die General-Inspectoren haben Zutritt zu diesen

Versammlungen, dürfen in denselben das Wort ergreifen, und müssen sie häufig besuchen, weil sie dabei Gelegenheit haben, über den Zustand der Landwirthschaft in den verschiedenen Districten genaue und richtige Belehrung zu erlangen, und ihre Bedürfnisse und die Mittel zu ihrer Abhülfe in Erfahrung zu bringen.

Die Drainirungs-Commissäre bestehen aus verschiedenen hohen Beam= ten, unter denen der Minister den Vorsiß führt; sie prüfen die Gesuche um Darlehen für Drainirungszwecke, und entscheiden in legter Instanz selbst über die Anträge.

Die Heerdenbuch-Commissäre bestehen aus verschiedenen hohen Beamten und Gutsbesigern. Sie lassen ein Register von den Stammbäumen der Rinder von der reinen Durham Race der nach Frankreich importirten sowohl als der dort ges züchteten Thiere auf dieselbe Weise, wie in England, ausfertigen und fortführen. Directoren der Landwirthschaft. Die Sphäre der Directoren der Landwirthschaft in der Verwaltung landwirthschaftlicher Angelegenheiten umfaßt hauptsächlich den landwirthschaftlichen Unterricht, alle direct oder indirect zur Landwirthschaft gehörenden Gegenstände, und die Aufsicht über die Preise der Lebensmittel und den Handel mit denselben.

Veterinärschulen. Dem Unterricht in der Thierarzneikunde wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Es bestehen drei Veterinärschulen — zu Alford bei Paris, zu Lyons, und zu Toulouse — in welchen theoretischer und praktischer Unterricht in der Thierarzneikunde ertheilt wird, und in welche kranke Thiere zur Behandlung aufgenommen werden. An dem Institut zu Alford, welches den größten Ruf hat, find sechs, und an den beiden anderen Instituten je fünf Professuren errichtet. Der Studiencursus umfaßt drei Jahre; die Zöglinge müssen zwischen 15 und 25 Jahren alt seid, und bei ihrer Aufnahme ein Examen bestehen. Am Schlusse des Cursus empfangen sie, wenn sie dessen würdig sind, ein Diplom, und dürfen dann als Thierärzte praktiziren.

Die Regierung unterhält eine Anzahl von Freistellen auf diesen Instituten, aber die anderen Zöglinge haben eine Gebühr von 450 Franken zu bezahlen. Im Jahre 1862 belief fich die Zahl der Eleven auf 602, was einen großen Andrang von Studenten zu diesen Instituten beweist und zu dem Schlusse berechtigt, daß dies Fach in Frankreich ein sehr gesuchtes ist, und die Nachfrage nach Thierärzten noch nicht befries digt ist. Ein specieller General-Inspector ist als Superintendent der Veterinärschulen angestellt, der in Paris wohnt, die Institute mehrmals im Jahre inspicirt, und Bericht darüber an das Ministerium abstattet. Der Unterhalt dieser Institute erfors derte 619,229 Franken im Jahre 1862. Für 1863 waren 619,300 Franken auf das Budget gestellt, für 1864 aber 643,300 Franken, da das Salär des General-Inspectors auf 10,000 Franken erhöht, und das Institut zu Lyons bedeutend erweitert worden ist. Als Contrebilanz gegen diese 643,300 Franken wurden die Einnahmen dieser Institute an Gebühren von Zöglingen, für die Behandlung kranker Thiere, für Diplome an Thierärzte, 2c., auf 320,850 Franken geschäßt, welche auf das EinnahmeBudget des Finanzministeriums gestellt wurden, so daß die wirklichen Ausgaben für diese Institute von Seiten der Regierung blos 282,450 Franken betrugen, wovon jeder der 602 Zöglinge jährlich 420 Franken, oder für den dreijährigen Cursus 1,260 Franken bezahlte.

Höhere Landwirthschaftliche Institute. Um einen höheren landwirthschaftlichen Unterricht zu ertheilen, bestehen drei Akademien: cine in Grignon

bei Versailles, eine zu Grand Jouan im Departement dern Unteren Loire, und eine in La Saulsaie im Departement de l'Ain. In ihren Einrichtungen sind sie von den deutschen Instituten verschieden. In Frankreich bestehen die Studenten ein Examen, che sie aufgenommen werden, und müssen Kostgänger in den Instituten sein, wo fie in großen Hallen zusammen wohnen, essen und schlafen, arbeiten und unterrichtet werden. Sie haben sich einer strengen Haushalts-Disciplin zu unterwerfen, womit ihre ganze Mußezeit hingeht. Den größeren Theil des Tages sind sie auf den gros Ben, mit diesen Instituten verbundenen Wirthschaften beschäftigt, müssen alle Handarbeiten, wenn es auf den Gehöften nöthig ist, verrichten, und sich am Schlusse jetes Semesters (halben Jahres) einer Prüfung unterwerfen. Rang oder Reichthum begründen keinen Unterschied. Die Studenten zahlen eine Gebühr von 750 Franken, wofür sie, mit Ausnahme der Kleider, alles frei haben. Der Lehrcursus umfaßt drei Jahre. Auf jedem von diesen Instituten unterhält die Regierung einige Freistellen. Für den wissenschaftlichen Unterricht, der dieselben Zweige, wie auf den deutschen. landwirthschaftlichen Akademien umfaßt, find an jedem Institut sechs Professoren, mit Einschluß der Directoren, und eine Anzahl von Lectoren angestellt, welche alle Unterrichtszweige in ganz Frankreich lehren. Von diesen Akademien ist die zu Grignon die populärste in Frankreich, was theils von ihren ausgezeichneten Einrichtungen un? Sammlungen herrührt, theils seinem berühmten Director, Hrn. Bella, der als Theoretiker und Praktiker in der landwirthschaftlichen Welt wohlbekannt ist, zuzuschreiben ist. Die Anzahl der Zöglinge auf diesen Instituten belief sich in 1862 auf 67 zu Grignon, 30 zu Grand Jouan, und 34 zu La Saulsaie zusammen 131. Für Frankreich ist dies verhältnißmäßig eine kleine Anzahl und beweiß, daß Institute dieser Art nicht so besucht werden, wie man nach ihren Einrichtungen erwarten sollte. Wie es heißt, liegt die Ursache theils darin, daß die großen Landeigenthümer nicht viel Interesse an der Landwirthschaft nehmen, und theils darin, daß die Zöglinge sich nicht gerne der stricten Disciplin unterwerfen. Diese Institute werden jedes Jahr von einer Commission besucht und untersucht, die aus drei General-Inspectoren besteht, welche einen umfassenden und genauen Bericht ausfertigen. In 1862 betrugen die Ausgaben dieser Institute, an jedem von welchem, außer einem Director mit einem Salär von 5-6000 Franken (die Professoren bekommen jeder von 2,500 bis 4,000 Franken), die nöthige Anzahl von untergeordneten Beamten und Arbeitern angestellt ist, 149,000 Franken zu Grignon, 123,558 Franken zu Grand Jouan, und 159,895 Franken zu La Salsaie, oder zusammen 432,453 Franken. Für 1863 und 1864 waren jährlich 530,600 Franken auf das Budget geschrieben. Die Einnahmen dieser Institute bestehen aus Gebühren von den Zöglingen, auf 78,500 Franken geschägt, und aus den reinen Einkünften von den Wirthschaften, auf 180,000 Franken ge= schäßt, oder zusammen auf 258,500 Franken, die als Einnahmen auf das Budget des Finanz-Ministeriums gestellt werden. Somit belaufen sich die wirklichen Ausgaben. für den Unterhalt dieser Institute auf 272,100 Franken, ohne in Rechnung zu brin= gen, was die mit denselben verbundenen Wirthschaften an Lebensmitteln, :c., liefern, deßhalb kostet jeder Zögling dem Staate jährlich 2,077 Franken. Diese Institute find freilich sehr kostspielig, aber sie sind auch für Frankreich durchaus unentbehrlich; außerdem sind sie die Schulen für die Erziehung solcher jungen Männer, welche Lehrer der Landwirthschaft zu werden, oder in den Staatsdienst zu treten und sich mit der Verwaltung landwirthschaftlicher Angelegenheiten zu beschäftigen wünschen.

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Landwirthschaftliche Schulen. Für den Elementar-Unterricht in der Landwirthschaft bestehen neun und vierzig landwirthschaftliche Schulen, die von der Regierung unterhalten werden. Ihr Zweck ist, geschickte und praktische Bauern zu erziehen, welche im Stande find, ihre eigenen Ländereien rationell zu bewirthschaf, ten, oder große Güter als Meier, Verwalter oder Superintendenten in den verschicdenen Landwirthschaftlichen Zweigen zu leiten und zu beaufsichtigen. Praktische Erziehung und Unterricht der Zöglinge in den Grundsägen der Handarbeiten und threr Anwendung bilden den landwirthschaftlichen Zweck. In ihren Anordnungen für den Unterricht sind diese Institute beinahe den deutschen landwirthschaftlichen Schulen gleich, außer daß die leßteren vielleicht einen etwas höheren Rang einnchmen; allein sonst sind sie in jeder anderen Hinsicht weit von einander verschieden. In Frankreich haben die Zöglinge der landwirthschaftlichen Schulen keine Gebühren zu bezahlen, sondern bei ihrem Abgange, nach Absolvirung eines dreijährigen Cursus, empfangen fie jeder eine kleine für sie deponirte Summe. Der Director einer jeden landwirthschaftlichen Schule empfängt durchschnittlich 6,300 Franken vom Staat für die Leitung des Instituts und für seinen Unterricht, und um in dem legteren Hülfe zu haben, stellt er einen Sub-Director, einen Rechnungsführer, der auch als Superintendent fungirt, einen Gärtner und einen Thierarzt an; außerdem bezahlt er aus der oben angegebenen Summe 400 Franken als Prämie an den Zögling, welcher beim Abgange von dem Institut nach einem dreijährigen Cursus das beste Examinationszeugniß erhält. Außerdem bezahlt der Staat dem Director jährlich 250 Frans ken für jeden Zögling; aber 75 Franken müssen für die Kleidung des Zöglings vers wendet werden, und wenn die 75 Franken nicht ganz für diesen Zweck verausgabt zu werden brauchen, so wird die Bilanz in eine gemeinschaftliche Sparbüchse gethan, des ren Inhalt einen Fond für alle Zöglinge bildet, nach den Verdiensten derselben vertheilt, und jedem seinen Antheil bei seinem Abgange ausbezahlt wird. Man glaubt, daß die Directoren dieser Institute im Stande sind, die Ausgaben für den Unterhalt der Zöglinge mit der oben erwähnten mate iellen Unterstützung vom Staate, und vermittelst der Arbeiten und Dienste derselben auf den mit den Schulen verbundenen Wirthschaften zu bestreiten. In ganz Frankreich beläuft sich die Anzahl der Zöglinge in diesen Instituten auf circa 1,470, was beweist, daß sie sehr populär sind. Der betreffende General-Inspector muß jedes Jahr zwei Tage in jeder von diesen Schulen bleiben, und ihren Zustand genau untersuchen. Im Jahr 1862 verau@gabte der Staat 708,988 Franken für alle diese Schulen, oder durchschnittlich 14,469 Franken für jede derselben. Somit belief sich der Unterhalt für jeden der 1,470 Schüler auf diese Institute, auf 482 Franken. Für 1863 und 1864 sind jährlich 680,000 Franken für diesen Zweck auf das Budget gestellt worden.

Lectoren (Katheder genannt) für Landwirthschaft. In einigen größeren Städten, wie Rodez, Besançon, Guimper, Toulouse, Bordeaux, Nantes, Compiegne und Amiens, sind Männer angestellt, um Vorlesungen über Landwirthschaft zu halten. Der Staat steuert zu ihrem Unterhalte bei, und im Jahre 1862 verausgabte er 21,500 Franken für sie alle. Für 1863 und 1864 wurden jährlich 18,300 Franken dafür auf das Budget gestellt, was durchschnittlich 2,033 Franken für jeden Lector macht.

Landwirthschaftliche Kolonien. — Dies sind ländliche milde Anstalten für die Erziehung der armen Kinder und Waisen. Sie bekommen materielle Unter

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