Amts- und Intelligenzblatt zur kais. königl. privil. Salzburger ZeitungJ. Schön., 1848 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
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Pagina 331 - Instanz auszuüben. Der Betrag der Schuld wird nach der Summe, auf deren Bezahlung in der Klage das Begehren gestellt ist, berechnet, wenn auch der Kläger oder der Geklagten mehrere sind, oder die verfallenen Beträge fortlaufender Zinsen oder Renten gefordert werden. Doch steht im letzteren Falle die Gerichtsbarkeit den genannten...
Pagina 109 - Wirkung der Einberufung; § 814. Die Wirkung dieser gerichtlichen Einberufung ist, daß den Gläubigern, welche sich binnen der bestimmten Zeitfrist nicht gemeldet haben, an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft worden ist, kein weiterer Anspruch zusteht, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt.
Pagina 521 - Wenn jemand für sich allein, oder auch wenn mehrere, jedoch ohne Zusammenrottung, sich einer der im § 68 genannten Personen in Vollziehung eines obrigkeitlichen Auftrages, oder in der Ausübung ihres Amtes oder Dienstes in der Absicht, um diese Vollziehung zu vereiteln, mit gefährlicher Drohung oder wirklicher gewaltsamer Handanlegung, obgleich ohne Waffen und Verwundung, widersetzt; oder eine dieser Handlungen begeht, um eine Amtshandlung oder Dienstesverrichtung zu erzwingen.
Pagina 466 - Nationalbanl bei allen Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerthe anzunehmen. Gebührt die Zahlung in einer bestimmten Münzsorte, so ist sie nach der Wahl des Schuldners in dieser Münzsorte, oder nach deren Werthe zur Zeit der Zahlung in Banknoten zu leisten.
Pagina 1 - Einathmens, ausschließend nur allein zu medizinisch, chirurgischen, thierärztlichen und geburtshilflichen Zwecken, und nur über ärztliche, wundärztliche oder thierärztliche Verordnung unter persönlicher Aufsicht und Leitung des Ordinarius zu gestatten, den Hebammen aber solche bei schwerer Strafe zu verbieten — und selbst den zur Praxis berechtigten Aerzten und Wundärzten einzuschärfen, das fragliche Mittel nicht bei zu jugendlichen Individuen zu gebrauchen. 4) Alles, keinen Heilzweck...
Pagina 334 - Kunstbefundes ist beiden Theilen mit Bezeichnung des Gegenstandes der Beweisführung zu eröffnen, und deren Vorladung zur Wahl der Kunstverständigen zu veranlassen. Wenn die streitenden Theile nicht erscheinen, oder sich über einen zweckmäßigen Vorschlag nicht vereinigen, hat das Gericht die Kunstverständigen nach eigenem Gutbefinden zu benennen und den Augenschein sogleich vorzunehmen.
Pagina 521 - Strafe. § 82. Ein solcher Verbrecher ist mit schwerem Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahre; wäre aber der Widerstand mit Waffen geschehen oder mit einer Beschädigung oder Verwundung begleitet, oder um eine Amtshandlung oder Dienstverrichtung zu erzwingen, begangen worden, von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen. d) durch gewaltsamen Einfall in fremdes unbewegliches Gut.
Pagina 468 - Die Freiheit des Bauernstandes und seines Grundes und Bodens durch Ablösung aller wie immer Namen habenden grund-, lehens-, vogt-, und zehentherrlichen Rechte.
Pagina 466 - Borschrift hat nur einstweilen, und so lange als die gegenwärtigen außerordentlichen Umstände dauern, zu gelten, und es wird, wenn solche nicht vor dem Zusammentritte des ersten Reichstages wieder außer Anwendung gesetzt worden seyn sollte, eine der ersten Aufgaben des Ministerrates seyn, dem gedachten Reichstage die erforderlichen Gesetzesvorschläge zur Feststellung dieses Gegenstandes vor
Pagina 456 - Münzvorrüthe zu erwarten ist, so haben doch die Ereignisse der neuesten Zeit einen unerwarteten, so stürmischen Andrang bei den Verwechslungscassen, und einen so raschen, jede Berechnung überschreitenden...
