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und ein neues Gesetz werde.

die geistige an deren Stelle zu treten habe: Jerem. 4, 3; 5 Mos. 30, 6; Josue 5, 2; Koloss. 2, 11; 1 Mos. 1, 27; 4, 2; 5, 22; 6, 8; 14, 18; 17, 10; Offenb. 7, 9; Gal. 3, 28 daß das Gesez Mosis aufhören werde: Jesai. 8, 16. 17 gegeben werden: Matth. 11, 13; Mich. 4, 2; Jesai. 2, 3; Matth. 3, 17 daß ein neuer Bund und eine neue Ordnung werde aufgerichtet werden: Jerem. 31, 13; Hebr. 8, 8 daß an die Stelle der alten Taufe eine neue treten werde: Jesai. 43, 18; 48, 21; 3, 11; Joh. 3, 5 daß das alte schwere Joch und die alte Herrschaft der vorchristlichen Gewaltstaaten aufhören werde, um einer neuen Gewalt, dem sanften Joche Christi, zu weichen: Psalm 2, 1; Matth. 11, 28; Jerem. 30, 8- daß neue Hirten an die Stelle der alten treten werden: Ezech. 34, 10; Jerem. 3, 15; 31, 10 — daß der alte Tempel aufhören und Christus Haus und Tempel Gottes sein werde: 2 Chron. 17, 3. 11; 2 Kön. 7, 11. 16; Matth. 24, 2; Joh. 2, 19; Mark. 14, 58 daß das alte Opfer aufhören und ein neues an dessen Stelle treten werde: Jesai. 1, 11; Psalm 49, 14. 24; Jesai. 4, 6; Malach. 1, 10 - daß das alte Priesterthum aufhören und ein neuer Priester kommen werde, um Priester auf ewig zu sein: 1 Kor. 2, 35 daß ein anderer Prophet gleich Moses auftreten werde, der ein neues Gesez bringen werde und noch mehr gehört werden müsse: 5 Mos. 18, 18; Apstgsch. 3, 22; 7, 37 daß ein zweifaches Volk von Gott vorausbestimmt sei, ein kleineres und ein größeres: 1 Mos. 25, 23 (die 2 Söhne der Rebekka); Oseas 2, 24; 1, 10 und die Kirche, die anfangs unfruchtbar war, eine weit größere Zahl von Söhnen haben werde, als die Synagoge: Jesai. 54, 1; 1 Mos. 16, 15 (Sara); Gal. 4, 3; 1 Mos. 29, 23 (Lia und Rachel); 30, 22 (Joseph, Rachel's Sohn und Vorbild Christi); 1 Kön. 1, 2 (Helfanna's Gattinen, Phenenna und Anna, Samuel's Mutter); 1 Kön. 2, 5; Offenb. 1, 4 (zum Belege, daß die Kirche sieben Söhne hat, analog den sieben Tagen der Schöpfung [1 Mos. 2, 2], den sieben Engeln vor Gottes Thron [Tob. 12, 15], den sieben Armen des Leuchters in tabernaculo martyrii" [2 Mos. 25, 31], den sieben Augen des Herrn [Zach. 3, 9], den sieben Geistern und Leuchtern in Offenb. 1, 21 und den sieben Säulen, die den Tempel der Weisheit tragen Sprichw. 9, 1). Auch dieß ist im A. T. vorausgesagt, daß der Sohn Gottes bei den Heiden mehr Glauben finden werde, als bei den Juden: 1 Mos. 12, 1; Apstgsch. 7, 3;

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1 Mos. 27, 27; 48, 17; 49, 8; 4 Mos. 23, 24; 5 Mos. 28, 24; Jerem. 6, 17; Psalm 17, 47; Jerem. 1, 5; Jefai. 55, 4. 5; 11, 10; 9, 1; Matth. 4, 16; Jesai. 45, 1; 66, 18; 5, 25; 52, 15; 65, 1; Röm. 9, 14; 10, 20; Ephef. 12, 13; Apstgsch. 13, 46 — daß die Juden der himmlischen Speise und des himmlischen Trankes und jeder Gnade verlustig gehen werden und das Verlorne den Christen zu Theil werden soll, und daß der neue Name der Christen auf Erden ein gesegneter sein soll: Jesai. 5, 26; 3, 1; Psalm 33, 8; Joh. 7, 35. 37; Joh. 6, 54 - daß weit mehr Heiden, als Juden, in's Reich Gottes eingehen werden: Matth. 8, 11 - daß die Juden nur durch die Taufe und durch Befolgung der Lehre Christi die an Christus begangene Blutschuld abwaschen können: Jesai. 1, 15.

§. 22.

Die richtige Erklärung über Zeit und Grund der Abrogation des A. T. ist in den bereits angeführten Aussprüchen und Darlegungen der christlichen Lehrer angegeben. Der Alte Bund hörte auf, als der Neue in's Leben trat; durch den Eintritt der vollkommenen Offenbarung war die vorbereitende unvollkommene Offenbarung antiquirt. Israel wurde nicht deßhalb verworfen, weil es am Geseze hieng, sondern weil und insoweit es über dem Buchstaben des Gesezes den Geist desselben vergessen hatte. Für das Volk Israel war das alttestamentliche Geseß nicht bloß seinem Geiste nach, der ewig beharrt, sondern auch dem Buchstaben nach verbindlich, so gewiß das Mosaische Gesez, wenn auch nur mittelbar, Gottes Gesez war. In dieser Hinsicht überschritten nicht bloß Barnabas, sondern zeitweilig auch Tertullian und Origenes die rechte Gränze: Tertullian, wenn er die alttestamentlichen Speiseverbote 1) Origenes 2), wenn er das gesammte alttestamentliche

1) Tertull. adv. Marcion. V, 5.

2) Si adsideamus literae, et secundum hoc, vel quod Judaeis, vel id quod vulgo videtur accipiamus quae in lege scripta sunt, erubesco dicere et confiteri, quia tales leges dederit Deus. Videbuntur enim magis elegantes et rationabiles hominum leges v. g. vel Romanorum vel Atheniensium vel Lacedaemoniorum. In Levitic., Hom. VII.

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(Opp. ed. de la Rue, Tom. II, p. 226.) Nähere Ausführung dessen in Origenes' Werk de Principiis, Lib. IV, n. 17.

Geseß dem Buchstaben nach verwarf. Demgemäß wäre durch den Buchstaben der Geist nicht bloß verhüllt, sondern auf eine für den Juden als solchen undurchdringliche Weise verdeckt gewesen. Epiphanius 1) hegt eine mildere Ansicht, und zeigt durch eine geistvolle Vergleichung, wie der im Buchstaben verborgene Geist sich nur allmählich enthüllen konnte, und innerhalb des Judenthums gerade durch die fortschreitende Entartung des am bloßen Buchstabendienste hängenden Judenthums zu stets fortschreitender Enthüllung sollicitirt wurde, bis zu dem Puncte, wo er durch die in Christus eintretende neue Offenbarung über sich selbst hinausgehoben wurde. Die fortschreitende Entwickelung der geistigen Erleuchtung und die successive Erhebung des jüdischen Geistes über sich selbst fagt

Epiphanius ist mit einer successiven Abthuung seiner jüdischen Gewandung zu vergleichen. Moses wurde befohlen, am heiligen Orte seine Schuhe abzulegen, d. h. zu Mosis Zeit stand Israel auf der ersten und untersten Stufe des Einganges in das Reich der geistigen Erkenntniß, wo von ihm nur so viel gefordert wurde, daß es das Heilige, dessen Offenbarung ihm zu Theil wurde, nicht mit erdhaftem Schmuge beflecke. Der Prophet Jeremias 2) hingegen mußte auf Gottes Geheiß alle seine Gewande bis auf ein die dürftigste Blöße bedeckendes Perizoma abwerfen. Johannes trug an seinem Leibe gar nichts mehr von den Stoffen, mit welchen seine Volksgenossen sich kleideten; er besaß bloß einen Überzug von Kameelhaaren. Christus und die Apostel endlich waren des Jrdischen vollkommen entkleidet, um einzig nur in den Glanz der himmlischen Gnade und Wahrheit gehüllt zu werden.

§. 23.

Die lateinischen Lehrer Novatianus und Ambrosius erläuterten die pädagogischen Gesichtspuncte, aus welchen die zeitweilige Geltung des alttestamentlichen Gesezes zu erklären ist. Novatianus 3) geht in Erklärung der jüdischen Speiseverbote von der mit der fortschreitenden Entwickelung der menschlichen Sinnlichkeit parallel gehenden Vergröberung des menschlichen Nahrungsbedürfnisses aus. Im

1) Ancoratus, n. 117. 2) Jerem. c. 13.

3) De cibis Judaicis. Vgl. oben §. 21.

Paradiese aß der Mensch nur von Baumfrüchten. Nach der Sünde mußte er seine Nahrung der Erde entraffen. Später wurde ihm die Fleischnahrung zum Bedürfnisse. Um jedoch das dadurch genährte sinnliche Gelüsten einzuschränken und die thierische Verroherung des sinnlichen Nahrungstriebes zu verhüten, wurde durch das Geseß ein Unterschied zwischen reinen und unreinen Thieren gemacht. Die verschiedenen Arten der unreinen Thiere sollten nebenbei den Hebräern die verschiedenen Arten sündhafter Begehrungen und Leidenschaften symbolisiren, und das Gebot der Enthaltung von jenen Thieren sie an die Pflicht der Meidung der durch dieselben figürlich ausgedrückten sündhaften Leidenschaften mahnen '); nebstdem sollten sie durch das geseßliche Speiseverbot in der Tugend der Mäßigkeit geübt werden. Da die genannten Thiere nicht an sich unrein, vielmehr alles von Gott Geschaffene gut ist, so fiel mit Eintritt der vollkommenen Offenbarung in Christus das Speiseverbot selbstverständlich weg, ebenso selbstverständlich dauern aber die durch dasselbe figürlich eingeschärften moralischen Gebote fort.

Ambrosius bespricht in einigen, an verschiedene Freunde gerichteten Briefen 2) das Verhältniß des alttestamentlichen Gesezesdienstes zur neutestamentlichen Offenbarung. Er knüpft in seinen Erklärungen an die maaßgebenden Paulinischen Stellen: Röm. 5, 20; 4, 15; Gal. 3, 24 an, woraus sich bereits entnehmen läßt, in welchem Sinne er das alttestamentliche Gesez, troßdem, daß es nur die Manifestation der Schwäche und Sündhaftigkeit der gefallenen Menschennatur sollicitiren konnte, für eine bestimmte Zeit als nothwendig erachtete. Wäre der Mensch nicht gefallen, so wäre ein geschriebenes Geset nie nothwendig geworden; nachdem es aber nothwendig geworden, sollte es in Jenen, die ihm unterthan waren, aus dem Gefühle ihrer Ungenüge vor dem Geseze heilsame Demuth als nothwendige Prädisposition für die Aufnahme der erlösenden Gnade Christi hervorbringen. Die mit Blutvergießen verbundene Beschneidung war nothwendig, so lange noch nicht Christus mit seinem Blute unsere Schuld gezahlt hatte; seitdem ist es aber nicht mehr nöthig, ut viritim sanguis singulorum circumcisione fundatur, cum in sanguine Christi circumcisio universorum celebrata sit 3).

1) Vgl. auch Barnabas c. 10; Tertullian Adv. Marcion. II, 18. 2) Ep. 72. 73. 74. 75.

3) Ep. 72.

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Augustinus 1) findet bereits in den Worten, durch welche Gott die Beschneidung anbefahl, auch schon ausgedrückt, daß dieselbe nicht um ihrer selbst willen verbindlich sei und daß sie nur temporäre Geltung haben soll. Masculus qui non circumcidetur carnem praeputii sui octavo die spricht Gott zu Abraham 2) interibit anima illa de genere ejus, quia testamentum meum dissipavit. Es fragt sich nun, welches testamentum, welcher Bund in diesen Worten gemeint sei? Augustinus meint, es könne nicht die Beschneidung und der Bund der Beschneidung als solcher gemeint fein; vielmehr war ja die Beschneidung selber nur das Zeichen einer Wiedergeburt von dem durch den Bruch eines ersten Bundes über den Menschen gekommenen Todes. Dieses erste testamentum lautete: Qua die ederitis, morte moriemini. Es ist also von jener dissipatio testamenti die Rede, vermöge welcher Alle in Adam gesündiget haben, und wofern sie nicht wiedergeboren werden, unrettbar verloren gehen. Denn die Unterlassung der Beschneidung als solcher könnte den Kleinen nicht als eine verschuldete Handlung, als eine dissipatio testamenti angerechnet werden; diese Unterlassung wäre ja nur Schuld Jener, welche am Kinde die Beschneidung vorzunehmen haben.

§. 24.

Diese Erklärungen der christlichen Lehrer über die bloß relative und temporäre Geltung des alttestamentlichen Gesezes waren nicht bloß gegen die Juden gerichtet, sondern galten eben so gut auch den judaisirenden oder förmlich judaistischen Christensecten, welche sehr früh aus den zum Christenthume bekehrten Juden sich bildeten, und unter mehr oder weniger Hinneigung zum jüdischen Geseßesdienste bis in's vierte und fünfte Jahrhundert fortbestanden. Abge= sehen von den Ebioniten, die eigentlich noch ganz und gar auf dem Boden des Judenthums standen, und von den übrigen Juden nur dadurch sich unterschieden, daß sie Jesum für den wirklichen, aber freilich nur menschlichen, nicht gottmenschlichen Meffias hielten, gab es auch sogenannte Nazaräer, welche Christum für den aus der Jungfrau gebornen Sohn Gottes hielten 3), und die Verpflichtung

1) Civ. Dei XVI, c. 27.

2) 1 Mos. 17, 14.

3) Hieron. ep. 74 ad Augustinum; Epiphan. Haer. 29, 7.

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