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Borstpinseln gleichkommen, und im Preise nicht höher stehen als diese lehteren.

Mehrere Sortimente in allen gangbaren Größen müssen für Untersuchungen längstens bis Ende Jänner 1846 in der Kanzlei des nied. österr. Gewerb Vereines (Stadt, Himmelpfortgasse Nr. 965), abgegeben werden, nebst schriftlichen Ausweisen, daß von diesen Pinseln schon namhafte Quantitäten abgesezt worden sind.

Die Zuerkennung dieses Preises erfolgt in der GeneralVersammlung im Mai 1846.

IV.

Erneuerte Ausschreibung eines Preises für die inländische Erzeugung des Moletten - Stahles oder Eisens (Imperial steel or iron).

Die bereits allgemein verbreitete sinnreiche Molettir - Methode, welche die kostspielige Poncir- und Schlagmethode bei der Druckwalzen - Gravirung in den Kattun - Fabriken verdrängte, machte für die Erzeugung der Moletten, mittelst welchen der in der Mutter - Molette vertieft gravirte Dessin durch bloßen Druck zuerst auf eine ähnliche Molette erhaben (en relief), und von dieser auf die Druckwalze wieder vertieft übertragen wird, ein Materiale zum Bedürfnisse, welches bis jezt nur aus England, und zum Theile auch aus Frankreich, in der nöthigen Qualität erhalten werden kann.

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Da es nun bei dem vortrefflichen Materiale, welches uns im Inlande zu Gebote steht, nicht besonders schwierig seyn kann, dieses Moletten Eisen im Lande selbst zu erzeugen, so hat der nied. österr. Gewerb Verein in seiner General Versammlung am 13. Mai 1845 beschlossen, neuerdings einen Preis von 200 fl. C. M., oder der kleinen goldenen Vereins - Medaille, auf die Erzeugung dieses Materials unter folgenden Bedingungen auszuschreiben: 1. Das um den Preis concurrirende Eisen muß alle jene Eigenschaften besigen, welche das englische Moletten Eisen auszeichnen, von welchem in der Kanzlei des Vereines (Stadt,

Himmelpfortgasse Nr. 965), Muster vorliegen; es muß nämlich besonders weich und rein seyn, und hauptsächlich ein durchaus gleichförmiges feines Korn besigen, ein oft wiederholtes Härten ohne Nachtheil vertragen, und dabei eine ganz gleichförmige Härte annehmen.

2. Der Kern des Moletten - Eisens, aus welchem der einem bedeutenden Drucke ausgeseßte Zapfen der Molette gedreht wird, soll aus einem härteren, ebenfalls gleichförmigen Eisen bestehen, und im Durchmesser ungefähr zwei Drittel der Dicke der ganzen Molette betragen.

3. Es bleibt dem Preisbewerber freigestellt, das Moletten-Eisen in der gewöhnlichen im Handel vorkommenden runden Stangenform, von 1 bis 4 Fuß Länge und 1 bis 3 Zoll im Durchmesser, oder auch gleich in der Form von Moletten, nämlich von 3 bis 5 Zoll in der Länge und von 11⁄2 bis 3 Zoll im Durchmesser, zu erzeugen.

4. Als spätester Einsend - Termin der Proben wird der 31. Jän

ner 1846 festgesezt, bis zu welchem die Preisbewerber wenigstens Einen Zentner von diesem Moletten - Eisen, sammt den Verkaufspreisen desselben, an die Vereins - Kanzlei gesendet haben müssen, welches ihnen dann durch die Vermittlung des Vereines, nach Maßgabe der Güte und Brauchbarkeit, verwerthet wird.

Es bleibt jedoch den Preisbewerbern unbenommen, sich auch gleich mit kleineren Partien des erzeugten Moletten - Eisens zur Begutachtung desselben an den Verein zu wenden, so daß sie die bedingte Quantität von Einem Zentner auf diese Art auch partienweise einsenden können.

Ohne den Industriellen, welche sich mit der Erzeugung dieses Moletten - Eisens zu beschäftigen gedenken, ein bestimmtes Verfahren vorschreiben zu wollen, mag die Erzeugungs - Methode, in so weit diese durch eingezogene Erkundigungen bekannt wurde, in Kürze hier erwähnt werden.

Von den aus sehr weichem und reinem Eisen unter dem Hammer ausgestreckten (nicht gewalzten) dünnen Blättern werden. so viele über und neben einander geschweißt (paquetirt), als es

für den beabsichtigten Durchmesser und die Länge des MolettenEisens erforderlich ist; dieses so erzeugte Blatt wird dann über einen aus hartem, aber gutem, gleichfömigen Eisen geschmiedeten Dorn gewunden, und das Ganze in eine vollkommen gleichförmige Masse verschweißt.

Preisausschreibungen

für das Jahr 1847.

I.

Erneuerte Ausschreibung eines Preises für Erzeugung des Ultramarins im Inlande.

Seitdem man gelernt hat, den Ultramarin künstlich zu erzeugen, ist diese schöne und dauerhafte Farbe durch ihren so bedeutend billiger gewordenen Preis auch den industriellen Gewerben zugänglich geworden, und wird gegenwärtig bei vielen Fabrikationen in sehr bedeutender Menge verwendet.

Allein da bis jezt in der österreichischen Monarchie die Erzeugung dieser Farbe nur versuchsweise und in kleinen Quantitäten betrieben wurde, so waren die inländischen Fabrikanten genöthi= get, ihren Bedarf aus dem Auslande zu beziehen.

Um daher die fabrikmäßige Erzeugung des Ultramarins auf inländischen Boden zu verpflanzen, wird der nied. österr. Gewerb Verein in seiner General - Versammlung im Mai 1847, demjenigen Fabrikanten eine goldene Medaille, im Werthe von 600 fl. C. M., zuerkennen, der nachstehende Bedingungen erfüllt haben wird:

1. Muß die feinste Sorte dieses inländischen Erzeugnisses an Qualität dem in der Kanzlei des nied. österr. Gewerb - Vereines aufbewahrten Muster nicht nachstehen, und sich auch im Preise nicht höher stellen, als die gleiche Qualität im Auslande bezahlt wird.

2. Müssen wenigstens 300 Pfund von dieser Sorte in Absah

gebracht worden seyn, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß

die Schattirung dieser Farbe wenigstens eben so hell und eben so feurig seyn muß, als das oben erwähnte Muster, wovon auf Verlangen dem Bewerber kleine Proben zum Vergleiche abgetreten werden.

3. Muß der Bewerber sich ausweisen, eine solche fabrikmäßige Einrichtung zu besigen, womit monatlich wenigstens ein Quantum von 2 bis 3 Zentnern Ultramarin, in verschiedenen Schattirungen, erzeugt werden kann.

4. Wird derjenige Preisbewerber den Vorzug erhalten, der bei gleich schöner Qualität einen wohlfeileren Preis stellt und eine großartigere Fabrikeinrichtung besigt.

Die nöthigen Ausweise über den Absaß und Betrieb der Fabrikation, so wie Proben von wenigstens zehn Pfund von jeder der verschiedenen Sorten Ultramarin, müssen längstens bis Ende Februar 1847 an das Secretariat des Vereines abgegeben werden.

II.

Erneuerte Ausschreibung eines Preises für die Verbesserung der im Inlande erzeugten Clavier - Stahlsaiten.

Die bedeutenden Fortschritte, welche man in neuester Zeit in England rücksichtlich der Stahlsaiten - Fabrikation gemacht hat, bemüssigen die inländischen Pianoforte-Fabrikanten, sich nun auch der in ihrer Haltbarkeit noch unerreichten englischen Stahlsaiten zu bedienen.

Die Nachtheile, welche hieraus der einheimischen SaitenFabrikation erwachsen, lassen es höchst wünschenswerth erscheinen, auch auf die Vervollkommnung dieses Industriezweiges hinzuwirken, und somit hat der nied. österr. Gewerb - Verein in seiner General Versammlung am 13. Mai 1845 beschlossen, neuerdings einen Preis auf die Verbesserung der inländischen Clavier-Stahlsaiten auszuschreiben, und zur Erlangung desselben Nachstehendes festzusehen:

1. Dürfen die bis längstens Ende September 1846 an das Secretariat des Vereines (Stadt, Himmelpfortgasse Nr. 965),

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