| Georg Friedrich Martens - 1840 - 914 pagina’s
...herunterzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben nur dann eintreten zu lassen, wenn eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt, und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist , b) dieselbe, wenn in Folge längerer Circulation und Abnutzung das Gepräge undeutlich geworden ist,... | |
| Georg Friedrich Martens - 1840 - 886 pagina’s
...herunterzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben mir dann eintreten zu lassen, wenn eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt, und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist, b) dieselbe, wenn in Folge längerer Circulation und Abnutzung das Gepräge undeutlich geworden ist,... | |
| G. F. de Martens - 1840 - 876 pagina’s
...herunterzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben nur dann einlreten zu lassen, wenn eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt, und wenigstens...Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht vvorden ist, b) dieselbe, wenn in Folge läugerer Circulation und Abnutzung das Gepräge undeutlich... | |
| Karl Friedrich Wilhelm Dieterici - 1842 - 438 pagina’s
...nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgrsetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Feststellung des Werthsverhält< nisses, nach welchem zum Behuse des Uebergangs zu dem neuen Landes.'... | |
| 1857 - 730 pagina’s
...eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen , als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Diese Bestimmungen entsprechen allen billigen Anforderungen. Um das Thatsächliche über die neue Kurantsilberausinünz... | |
| 1857 - 810 pagina’s
...eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Diese Bestimmungen entsprechen allen billigen Anforderungen. Um das Thatsa'chliche über die neue Kurantsiiberausmünzu... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 pagina’s
...oder auszugebenden Papiergeldes nicht anders eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlosungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe sowohl im eigenen Staate öffentlich bekannt gemacht, als auch den übrigen verbündeten Regierungen... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 pagina’s
...oder auszugebenden Papiergeldes nicht anders eintreten zu lasse», als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe sowohl im eigenen Staate öffentlich bekannt gemacht, als auch den übrigen verbündeten Regierungen... | |
| Carl Heinrich Ludwig Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig Hoffmann - 1857 - 746 pagina’s
...eine Außerkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist, wozu bei den Goldmünzen eine Veranlafsung gar nicht vorliegt, andern Theils die gleiche Verpflichtung,... | |
| Georg Friedrich Martens - 1858 - 1344 pagina’s
...'eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens...ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Art. 9. Die noch im Umlaufe befindlichen Kronenthaler werden in ihrem bisherigen Werlhe von 2 FL 42... | |
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