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" Verhällniss des Angebots zur Nachfrage bestimmt, es darf ihnen daher die Eigenschaft eines die landesgesetzliche Silberwährung vertretenden Zahlmittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in dieser Eigenschaft Niemand gesetzlich verpflichtet werden. "
Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt - Pagina 329
door Baden (Germany) - 1857
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 13

1857 - 810 pagina’s
...und ihnen daher die Eigenschaft eines die landesgesetzliche Silberwährung vertretenden gesetzlichen Zahlmittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in...Eigenschaft Niemand gesetzlich verpflichtet werden darf. In Ausführung dieses Grundsatzes treffen Artikel 21 und die zugehörigen Separatartikel folgende...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 13

1857 - 730 pagina’s
...daher die Eigenschaft eines die landesgesetzliche Silberwährung vertretenden gesetzlichen Zahlmiltels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in dieser Eigenschaft Niemand gesetzlich verpflichtet werden darf. In Ausführung dieses Grundsatzes treffen Artikel 21 und die zugehörigen Separatartikel folgende...
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Jahrbuch für volkswirthschaft und statistik, Volume 5

1857 - 462 pagina’s
...12) Der Silberwcrth der Vcrcinsgoldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhältniss des Angebots zur Nachfrage bestimmt; es darf ihnen...vertretenden, Zahlmittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme ¡n dieser Eigenschaft Niemand gesetzlich verpflichtet werden. Andere Goldmünzen werden die vertragenden...
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Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik, herausg. von O. Hübner, Volume 5

Otto Leonhard Hübner - 1857 - 462 pagina’s
...12) Der Silberwerth der Vereinsgoldmünzen im gemeinen Verkehr wir! lediglich durch das Verhältniss des Angebots zur Nachfrage bestimmt: es darf ihnen...daher die Eigenschaft eines, die landesgesetzliche Silberwahrung vertretenden, Zahlmittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in dieser Eigenschaft...
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Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Volume 16

Georg Friedrich Martens - 1858 - 1344 pagina’s
...auszuprägen. Der Silberwerth der Vereinsgoldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhällniss des Angebots zur Nachfrage bestimmt, es darf ihnen...Eigenschaft Niemand gesetzlich verpflichtet werden. Art. 19. Das Mischungsverhältniss der Vereinsgoldmünze wird auf 900 Tausendtheile Gold und 100 Tausendtheile...
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Del valore della moneta

Francesco Borgatti - 1849 - 822 pagina’s
...Goldes. Der Silberwerth der Vereinsgoldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhältniß des Angebots zur Nachfrage bestimmt, es darf ihnen...Eigenschaft niemand gesetzlich verpflichtet werden. Der Silberwerth der Vereinsgoldmünzen wird von jedem Staate auf die Dauer von höchstens 6 zu 6 Monaten...
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Aufgaben für das theoretische und praktische Rechnen: nebst einem Anhange ...

Heinrich Schellen - 1862 - 282 pagina’s
...Silberwerth der Vereins ,Goldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhältniß des Angebotes zur Nachfrage bestimmt; es darf ihnen daher die Eigenschaft eines die landesgesetzliche Silber, Währung vertretenden Zahlungsmittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in dieser Eigenschaft...
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Annalen des Deutschen Reichs für gesetzgebung, verwaltung und ...

1868 - 592 pagina’s
...Silberwerth der Vereinsgoldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhältniss des Angebote zur Nachfrage bestimmt, es darf ihnen daher die Eigenschaft...Niemand gesetzlich verpflichtet werden. Artikel 19. Das Mischungsvcrhältniss der Vereinsgoldmünze wird auf neunhundert Tausendtheile Gold und Einhundert...
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Die Zukunft des Goldes

Eduard Suess - 1877 - 404 pagina’s
...Silberwerth der Vereins-Goldmünzen im gemeinen Verkehr wird lediglich durch das Verhältniss des Angebotes zur Nachfrage bestimmt, es darf ihnen daher die Eigenschaft...Eigenschaft niemand gesetzlich verpflichtet werden." Art. XXI setzt fest, dass für die Annahme des Goldes an öffentlichen Gassen ein Curs festgestellt...
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Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec ..., Volumes 7-8

Austria - 1877 - 1070 pagina’s
...ihnen daher die Eigenschaft eines die landesgesetzliche .Silber Währung vertretenden Zahlrnittels nicht beigelegt und zu ihrer Annahme in dieser Eigenschaft...Niemand gesetzlich verpflichtet werden. Artikel 19. Das Mischungsverhältniss der Vereinsgoldmünze wird auf 90U Tausendtheile Gold uud 100 Tausendtheile Kupfer...
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