Die ärztliche Leichenschau: Rechtsgrundlagen, Praktische Durchführung, ProblemlösungenBurkhard Madea Springer Science & Business Media, 4 apr 2006 - 395 pagina's 1.200 Morde werden übersehen pro Jahr in Deutschland 850.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland Jede Leiche muss ärztlich untersucht werden. Jeder approbierte Arzt darf (und muss) die Leichenschau durchführen. Eine Leichenschau, die fehlerhaft oder ohne die erforderliche Sorgfalt durchgeführt wird, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umfassend
Aktuell
Praxisrelevant
Attestierung des Todes bei einem Lebenden – auch heute leider nicht ausgeschlossen Die interdisziplinäre Autorenschaft bietet Ihnen alle Informationen: Leichenschau fachlich kompetent und rechtssicher durchführen Für alle Ärzte, die die Leichenschau durchführen und mit Todesbescheinigungen umgehen. |
Inhoudsopgave
3 | 1 |
Rechtsgrundlagen der Leichenschau | 17 |
Zur Person des Leichenschauers | 65 |
1 | 83 |
3 | 96 |
4 | 125 |
Gebçhren der Leichenschau | 137 |
Obduktionen | 149 |
Die Todesursachenstatistik der Ømter | 171 |
Sammlung des geltenden staatlichen | 203 |
Landesrecht | 217 |
390 | |
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Die ärztliche Leichenschau: Rechtsgrundlagen, Praktische Durchführung ... Burkhard Madea Gedeeltelijke weergave - 2006 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
æffentlichen allgemeine Angaben Angehærigen Anhaltspunkte fçr Arzt årztlichen Aufgaben Ausstellung åuûeren Bedeutung Befunde Behærde behandelnden bereits Berlin Bescheinigung besondere Bestattung besteht Bestimmungen Bremen çber chen chenschau darf Deutschland Diagnose Durchfçhrung durchgefçhrt eigenen einigen entsprechend erfolgen erforderlich ergeben Erkrankungen erst Fall Fållen fçr Fehlen festgestellt Feststellung Feuerbestattung Folge folgende Frage Frau gemåû genannten gerichtliche Gesetz Gesundheitsamt gilt Grundleiden handelt håufig innere insbesondere Interesse Jahre kænnen Kinder klinische kommt Krankenhaus Krankheit Leiche Leichenæffnung Leichenschau Leichnams lichen Madea mæglich Maûnahmen Medizin Meldepflicht Monate muss natçrlichen Tod nichtnatçrlichen Tod Notarzt Obduktion Ørzte Patienten Person plætzlichen Polizei Rahmen Recht Rechtsmedizin Regel Satz schau Schweiz Sektion Sinne soll sollte sowie Staatsanwaltschaft Statistik stellt StPO Suizid Tabelle Tage tion Todesart Todesbescheinigung Todeseintritt Todesfålle Todesursache Toten Totenflecke Totenschein Umstånde Unfall ungeklårt Untersuchung unverzçglich Ursache veranlassen Verdacht Verletzungen verpflichtet Verstorbenen vertraulichen Teil vollståndig vorgenommen Vorliegen wåhrend weitere Wichtig Wien Wochen Zusammenhang zuståndigen Zweck
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